Liebe Frau Bader, seit dem 18.3. arbeite ich nun 30 Stunden in Elternteilzeit. Ab dem 18.7. werde ich für 4 Monate auf 25 Stunden reduzieren, ab dem 18.11. arbeite ich bis Ende des Jahres wieder 30 Stunden. Ich arbeite nicht an jedem Tag gleich viele Stunden, sondern aktuell 3x8, 1xmal 6 und freitags frei. Ab Juli wird vermutlich 2x8 und 2x4,5 werden. Wie berechnet sich nun mein Urlaubsanspruch für 2016? Vertraglich sind mir auf 40 Stunden gerechnet im Jahr 30 Tage zugesichert. 1. Kann ich das nun auf Stunden runter brechen? Bei tageweisem Urlaub könnte ich ja sonst immer die "langen" Tage nehmen, das wäre ja Quatsch... 2. Und: wenn ich in der "25 Stunden Zeit" Urlaub nehme, dessen Anspruch in der "30 Stunden Zeit" erworben wurde, dann muss das ja auch irgendwie berücksichtigt werden, oder? 3. Sprich: Aufgerundet 10 Monate Beschäftigung: Davon 6 mit 30 Stunden --> 15 Tage à durchschn. 6 Stunden = 90 Stunden Davon 4 mit 25 Stunden --> 10 Tage à durchschn. 5 Stunden = 50 Stunden Das wären insgesamt 140 Stunden wenn ich das richtig berechnet habe. Was ist korrekt? Danke und Grüße
von Karin32 am 06.04.2017, 14:39