Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Haushalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Haushalt

Hallo, mein Freund und ich leben seit ca. 7 Jahren zusammen und haben gemeinsames Sorgerecht für unsere Kinder (4 & 2). Nun ist es so, dass er lediglich die Hälfte der Miete und NK bezahlt und ich allein für Kitagebühren, Kleidung, Essen, Windeln etc für die Kinder aufkommen muss. Er beteiligt sich nur nach ständigem NAchfragen mit ein paar Euro. Das Kindergeld bekomme ich. Aktuell habe ich Krankengeld bekommen und war trotzdem in der Pflicht für alle Kosten die Kinder betreffend. Er meint ich hätte ja schließlich mehr Geld als er. Gibt es eine Möglichkeit hier einen Unterhaltsanspruch geltend zu machen, beziehungsweise die Aufteilung dieser Kosten klar und verbindlich zu regeln? An wen müßte ich mich da wenden? MFG

von triniy am 03.11.2016, 13:29



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Haushalt

Hallo, wer kümmert sich denn primär um die Kinder? Wer arbeitet primär? Isst er dann auf Ihre Kosten mit und beteiligt sich nicht? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Haushalt

Eine kleine Frage ... ihr seid ein Paar und könnt Euch da nicht einigen???? Natürlich gäbe es einen Weg, das rechtlich zu regeln. Aber dann müsstest Du den Unterhalt gerichtlich einklagen - mit Anwälten, Gerichtskosten usw. Die würde am Ende derjenige zahlen, der im Prozess unterliegt. Also voraussichtlich Dein Freund. Wäre leichte mehrere 1000 €. Also nochmal gut überlegen und dem Mann vielleicht mal die gesetzlichen Unterhaltsvorschriften vorlegen. Einen ersten Eindruck davon, was er zahlen müsste, ergibt sich aus der s.g. Düsseldorfer Tabelle. Einfach mal googlen - sie steht beim OLG Düsseldorf online drin.

Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 13:52



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Haushalt

Was hat er denn überhaupt netto raus? Hat er ein eigenes Fach im Kühlschrank und kauft für sich alleine ein, gibt die Hälfte für Lebensmittel dazu?

von Sternenschnuppe am 03.11.2016, 14:30



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Haushalt

Macht doch einfach mal monatlich eine Auflistung aller Kosten die ihr habt. Und setzt alle eure Einnahmen dann dagegen. Also was er verdient, was Du verdienst, was an Kindergeld dazu kommt usw. Und dann rechnet prozentual nach wer was zahlt. Das wer der 500 € verdient nicht gleich zu setzen ist mit wem der mit 1000 € nach Hause kommt ist klar. Und das der andere im Ausnahmefall auch dann auch mal 1-2 Monate mehr zahlen muss ebenso. gehört doch zu einer Partnerschaft dazu. Und wegen Unterhalt, wenn er wesentlich weniger verdient wie Du, kannst es dir sogar passieren das du ihm Unterhalt zahlen müsstest. Ihr solltet also mal wie Erwachsene versuchen da gütig eine Einigung zu erzielen. Und bedenke zudem, würdest Du von ihm Kinderunterhalt bekommen wenn ihr euch trennen würdet? Kann er das leisten?

Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 17:39



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