Hallo Frau Bader,
ich spiele mit dem Gedanken die Unterhaltssache meiner Kinder nun doch einem Anwalt zu übergeben, da das Jugendamt nicht wirklich etwas unternimmt. Können Sie mir sagen was da Kostenmäßig ungefähr auf mich zukommt? Würde das Lehrlingsgehalt meines Sohnes ( ca 560,00€ brutto) für die Berechnung der Kosten mit herangezogen? Zählt nur mein Einkommen oder auch das meines jetzigen Mannes?
Wie wirkt sich das Lehrlingseinkommen meines Sohnes auf seinen Unterhaltsanspruch aus?
Danke für Ihre Mühe.
von
Julisa
am 19.05.2017, 11:47
Antwort auf:
Unterhaltsklage- Kosten
Hallo,
das bestimmt sich nach der Höhe des Unterhaltes, der gefordert wird. Der x 12 ergibt den Gegenstandswert.
Rechnen können Sie hier: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/
Evtl. eben VKH (=Verfahrenskostenhilfe) beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2017
Antwort auf:
Unterhaltsklage- Kosten
ich gehe davon aus, dass dein sohn volljährig ist und noch zuhause wohnt.
die Berechnung ist ziemlich kompliziert und u.u. kann (beim volljährigen Kind!) auch das einkommen deines mannes mit einfließen.
dein sohn kann selbst einen Anwalt aufsuchen, er bekäme Prozesskostenhilfe. du wahrscheinlich nicht.
eine beratungsstunde kostet in muc 190€+mwst.
(ich habe vor 3 jahren bei 5 Anwälten vergeblich angefragt, ob sie das Mandat bei beratungsschein übernehmen)
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 13:19
Antwort auf:
Unterhaltsklage- Kosten
Mein Sohn ist 16, also noch nicht volljährig.
von
Julisa
am 19.05.2017, 13:51
Antwort auf:
Unterhaltsklage- Kosten
ok, dann müsstest du einem Anwalt das Mandat erteilen und der berechnet dann nach Streitwert.
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 14:08
Antwort auf:
Unterhaltsklage- Kosten
http://www.kanzlei-riedel.de/kanzlei/kosten/anwaltskosten-fuer-die-unterhaltsberechnung/
hab ich wild gegoogelt.
das ist die Crux an der geschichte, wenn die Beistandschaft nicht richtig spurt. beauftragst du einen Anwalt, kostet er richtig Geld. es ist aber nicht gesagt, dass der zu unterhalt verdonnerte dann auch wirklich zahlt.....
es wird ja einen grund haben, warum der Schuldner NICHT zahlt.
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 14:14