Meine Tochter wird im August 18, befindet sich aber noch in der allgemeinen Schulausbildung. Ich weiß dass ab 18 beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet sind. Bisher hat der Kindsvater nie sonderlich viel von seiner Unterhaltspflicht gehalten. Aus anfänglich gar keinem Unterhalt, wurden irgendwann 20,00€ pro Monat , inzwischen sind es 70,00€ pro Monat die er allerdings ans Jugendamt zahlt welches dann das Geld an mich weiter leitet. Beide Festlegungen wurden von ihm so lange es ging torpediert und hinaus gezögert. Nun wird er die Zahlungen zum 18. Geburtstag ganz sicher einstellen, das Jugendamt ist dann ja raus und wird nicht mehr unterstützen. Wie gehen wir da jetzt am besten vor damit Sie auch nach ihrem 18. Geburtstag wenigstens ein paar Euros auch von ihrem Vater erhält? Anwalt nehmen? Kostet der was für meine Tochter? Ab wann ist es sinnvoll dem nachzugehen, jetzt schon oder erst nach ihrem Geburtstag?
von Julisa am 09.06.2023, 12:53