Hallo Frau Bader, Wenn ich in meinen Mutterschutz gehe, habe ich genau 13 Monate gearbeitet.Davon war ich 4 Wochen auf Kindereha mit meinem Sohn und habe von der Rentenversicherung mein Nettogehalt erstattet bekomme . Nun meine Frage: Wird die Ersatzleistung der Rentenversicherung mit in das Elterngeld mit eingerechnet? Vielen Dank im Vorraus. Emma
von emma35 am 12.03.2017, 20:15