allissa
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch in Elternzeit bis 13.06.16. Elterngeld habe ich nur für ein Jahr beantragt. Also ich bekomme im Mai mein letztes Elterngeld. Mit meinen AG habe ich aber eine elternzeit von insgesamt 2 Jahren vereinbart, einfach um wegen der Stunden flexibler zu sein und auch wegen des Kündigungsschutzes! Nun meine Frage. Es wird sicherlich in fast jedem Monat zu Überstunden kommen. Was hat das für Konsequenzen meiner elternzeit? Falle ich da automatisch aus dieser raus? Oder kann ich ohne weiteres die Überstunden leisten und mir diese ausbezahlen lassen? Ich meine, von der elterngeldstelle beziehe ich ja dann kein Geld mehr! Oder sollte ich in diesem Fall die elternzeit auflösen? Darf mein AG mir die Überstunden ausbezahlen? Eigentlich schon oder? Vielen Dank im voraus! MfG
Hallo, kommen Sie dann über die 30 Std? Dann gibt es keinen Anspruch auf EG - und der AG kann Probleme machen mit der EG Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich habe da mal eine frage. Ich bin noch im Erziehungsurlaub,und arbeite aber auf 400 € von Oktober und November fehlt mir Gehalt von den Überstunden die ich gemacht habe. Seit mitte November bin ich immer am Telefonieren,wann denn das Gelt kommt,immer hieß es ich kümmere mich drum,nun reichte es mir mitte Februar weil das Gel ...
Hallo Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit und möchte wg. dem schlechten Klima nicht mehr zu meinem alten AG zurück. Ich habe allerdings noch sehr viel Resturlaub (22 Tg) und auch Überstunden. Was passiert damit, wenn ich kündige? Verfällt das oder muß mir der AG das auszahlen? Vielen Dank!!!
Moin Frau Bader, es heißt immer man darf in Elternzeit nicht länger als 30h die Woche arbeiten. Wie sieht das bei einem 30h Vertrag mit gelegendlichen Überstunden aus? Werden die 30h dan auf den Monat umgelegt und man muß diese abfeiern? Oder sind Überstunden in einem bestimmten Rahmen erlaubt? (Wenn Ja in welchem Umfang). Oder muß man dem Chef ...
Hallo Frau Bader, ich werde nach dem Mutterschutz direkt wieder Teilzeit in Elternzeit für 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen, was auch vertraglich mit meinem Arbeitgeber festgehalten wird. Da meine Arbeit sehr flexibel sein wird und es viele Zeiten und Tage gibt, wo ich auch mehr arbeiten müsste, wurde mir angeboten, alle Mehrstunden auch a ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich plane für mein Kind 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Davon möchte ich 18 Monate in Vollzeit zu Hause bleiben und mein Elterngeld in dieser Zeit bezeihen und die restlichen 18 Monate wieder 30 h die Woche arbeiten gehen. Zu Spitzenzeiten kann es aber auch mal vorkommen, dass ich mal paar Überstunden in der Woche machen m ...
Liebe Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr, sondern arbeite 30 h/Woche wieder bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit. Sind regelmäßige Überstunden in der Elternzeit für mich zulässig oder falle ich dann quasi automatisch aus der Elternzeitregelung raus? Bei meinem Arbeitgeber kann ich Überstunden, die üb ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn wird demnächstst 1 Jahr alt und fange an 4 Std. täglich zu arbeiten. Ich plane mein Kind weiterhin zu stillen. Kann der AG mich zu Überstunden zwingen? Vielen Dank!
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
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