Hallo,
mein Exmann hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser gemeinsames 8 jähriges Kind,seit 2009 lebt meine Tochter nun bei ihm.
Da ich aber ein geringes Einkommen habe durch meine Arbeit( mehrere Teilzeitsjobs) gewährt mir das Jugendamt Unterhaltsvorschuss jeden Monat.Ich muss aller halben Jahre meine Lohnzettel dann beim Jugendamt vorlegen zum Überprüfen des Einkommens.
Mein neuer Lebenspartner möchte mich heiraten,bekomme ich dann noch den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder wird sein Einkommen dann mit angerechnet?Hätte die Heirat irgendwelche Einflüsse auf mein Kind?Muss ich denn irgendwann den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen den mir das Jugendamt gewährt?
von
seerose83
am 24.10.2012, 06:45
Antwort auf:
UNTERHALTSVORSCHUSS/Heirat
Hallo,
das Jugendamt gewährt doch demjenigen den Unterhaltsvorschuss, bei dem das Kind lebt? Egal, dass Jugendamt prüft regelmäßig, ob der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden kann.
Alle Infos zu dem Thema finden Sie auf der Seite des Ministeriums:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2012
Antwort auf:
UNTERHALTSVORSCHUSS/Heirat
Je nachdem wie viel er verdient, selbst Belastungen hat etc. kann Dir ein fiktiver Trennungsunterhalt angerechnet werden als Dein Einkommen.
Im Emdeffekt solltet ihr das durch weniger Steuern wieder raushaben.
Wäre ja auch für das Kind super, wenn es dann mehr Unterhalt hat.
Viel Spass bei der Planung
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2012, 07:05
Antwort auf:
UNTERHALTSVORSCHUSS/Heirat
Der Unterhaltsvorschuss ist ein Darlehen, welches das Jugendamt dir gewährt. Egal ob verheiratet oder nicht, du wirst es zurück zahlen müssen.
Wenn sich durch deine Heirat die Einkommensverhältnisse verändern, dann könnte es sein, dass du den Unterhalt in Zukunft selber zahlst - dann vermehren sich auch deine Schulden nicht mehr. Einfach mal durchrechnen lassen.
von
Pamo
am 24.10.2012, 08:42