Hallo, mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 21. August diesen Jahres. Nun hat mich mein Arbeitgeber am 22.05.2014 Mai mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit sofortiger Wirkung von meiner Arbeitsstelle unter Fortzahlung meiner Gehaltsbezüge bis zum Beginn des Mutterschutzes freigestellt bin. Zur Kenntnisnahme erhielten das Schreiben die Mitarbeitervertretung meiner Arbeitsstelle und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt. Habe ich nun das Recht auf eine Lohnfortzahlung bis zum Mutterschutz, der bei mir am 16.10.2014 in Kraft treten wird, d.h. nach eigentlichem Vertragsende? Viele Grüße, Annika
von Annika79 am 17.06.2014, 15:54