Hallo Frau Bader,
ich stehe vor folgendem Rätsel. Ich bin seit 15.07. in einer ambulanten Intensivwohneinheit beschäftigt, welche eine 6 monatige Probezeit hat und anschließend in ein unbefristets Arbeitsverhältnis über geht. Da ich derzeit im Beschäftigungsverbot bin aufgrund der Schwangerschaft, wird die Probezeit damit abgegolten und ich hätte nach der Schwangerschaft eine unbefristete Stelle mit 30 Wochenstunden.
Diese Intensivwohngruppe hat jedoch nur 12-Stunden-Schichten, welche nicht verkürzt werden könnten. Auch nach dem Jahr Elternzeit würden diese 12-Stunden-Schichten nicht verändert werden. Jedoch kann ich dann die kleine nicht 12 Stunden einfach abgeben und hab auch sonst keine weiteren Betreuungsmöglichkeiten.
Wie verhält sich denn die Situation? Müsste der Arbeitgeber (insgesamt in allen bestehenden Wohneinheiten mehr als 15 Beschäftigte) eine Verkürzung der Arbeitszeit möglich machen? Oder bleibt einem nichts anders übrig als zu kündigen und sich nach was neuem umzusehen?
Wäre Ihnen für Ihre Antwort sehr dankbar. Möchte mir frühzeitig Gedanken machen, da ein Hausprojekt in Planung ist.
Freundliche Grüße,
Kira
von
Kira0815
am 09.12.2014, 18:54
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung nach/in der Elternzeit
Hallo,
wenn der AG nur in diesen Schichten arbeitet, sieht es schlecht aus - zumal Sie ja auch nur zu bestimmten zeiten arbeiten könnten. Da werden Sie, wenn der Ag keine Lösung findet, kündigen müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung nach/in der Elternzeit
Hört sich nach "betriebsbedingt " an, dh der AG kann einer Stundenreduzierung widersprechen. Wenn du dann den Arbeitsvertrag nicht einhalten kannst, musst du kündigen.
von
allmountain
am 09.12.2014, 23:06
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung nach/in der Elternzeit
Naja die anzahl an Wochenstunden würden die gleichen bleiben, nur kann ich dann die kleine nicht 12 stunden lang in die krippe geben :( würde gern 5x6 Stunden arbeiten damit ich die Stunden wieder komm und nun ist eig die frage ob man des beantragen kann oder einem des zusteht oder so.
von
Kira0815
am 09.12.2014, 23:14
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung nach/in der Elternzeit
Aso, ok. Dann musst du es mit deinem AG absprechen, aber einen Anspruch hast du nicht. Oder was steht genau in deinem Vertrag bzgl der 12 Stunden Schichten?
von
allmountain
am 10.12.2014, 00:07
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung nach/in der Elternzeit
Wenn ich dich richtig versteh, ist so eine 12-Std-Schicht genau das, was die Arbeit/Aufgabe erfordert.
Wenn dein Kind nicht in eine entsprechende Betreuung kann, wirst du dir einen anderen Job suchen müssen.
(Eine andere Option wäre, die Elternzeit so lang wie möglich zu nehmen und sich für Teilzeit in Elternzeit einen anderen AG zu suchen. Dann könntest du nach max 3 Jahren zum alten AG zurück).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.12.2014, 09:19