Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines Kindes möchte ich ein Jahr zu Hause bleiben und nicht arbeiten und nach der 12-monatigen Arbeitspause in Teilzeit arbeiten mit 30 Wochenstunden. Mein Arbeitgeber hat bereits signalisiert, dass die Beschäftigung in Teilzeit grundsätzlich möglich ist. (Vor dem Mutterschutz habe ich Vollzeit gearbeitet). Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll (insb. bzgl. Kündigungsschutz), die Elternzeit für zwei Jahre zu beantragen und für das zweite Jahr den Teilzeitwunsch anzugeben/zu beantragen, auch wenn ich in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten arbeite (und somit kein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht)? Wie wäre das weitere Vorgehen, wenn der Arbeitgeber meinen Teilzeitwunsch für das zweite Jahr ablehnt? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Isaone
von Isaone am 21.11.2016, 15:51