Isaone
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines Kindes möchte ich ein Jahr zu Hause bleiben und nicht arbeiten und nach der 12-monatigen Arbeitspause in Teilzeit arbeiten mit 30 Wochenstunden. Mein Arbeitgeber hat bereits signalisiert, dass die Beschäftigung in Teilzeit grundsätzlich möglich ist. (Vor dem Mutterschutz habe ich Vollzeit gearbeitet). Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll (insb. bzgl. Kündigungsschutz), die Elternzeit für zwei Jahre zu beantragen und für das zweite Jahr den Teilzeitwunsch anzugeben/zu beantragen, auch wenn ich in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten arbeite (und somit kein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht)? Wie wäre das weitere Vorgehen, wenn der Arbeitgeber meinen Teilzeitwunsch für das zweite Jahr ablehnt? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Isaone
Hallo, Sie haben ja keinen Anspruch auf TZ, können sich aber (mit Zustimmung vom AG) einen anderen TZ-Job in der EZ suchen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich würde auf jeden Fall TZ innerhalb der EZ machen. Außer Du bist sicher das du nach dem Jahr eben in Vollzeit arbeiten willst. Entweder arbeitest Du dann bei deinem AG in Teilzeit, oder mit dessen Zustimmung bei einem anderen solange Du in EZ bist. Und zum Ende der EZ könnt ihr dann immer noch schauen ob Du dann weiterhin TZ machst, evtl auch bei ihm, oder du Vollzeit arbeitest oder Du den AG dauerhaft wechselst.
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