Hallo Frau Bader,
mein Kind wurde am 6.7.16 geboren und ich habe bis zum 5.7.18 Elternzeit beantragt mit Hinweis, dass ich ab dem 1.8.17 wieder in Teilzeit einsteigen möchte. Jetzt sagte mir aber mein AG, dass sich der Einstiegstermin i.d.R. nach den Lebensmonaten des Kindes richtet. In diesem Fall könnte ich erst am 6.8.17 wieder beginnen. Ist das so korrekt?
Das Elterngeld, das sich nach den Lebensmonaten richtet, läuft ja eigentlich schon vorher (zum 5.7.17) aus und den knappen Monat bis zum August wäre ich unentgeltlich zu Hause.
Danke für Ihre Antwort.
von
Mama072016
am 24.01.2017, 14:44
Antwort auf:
Startdatum Teilzeit in Elternzeit abhängig von Lebensmonaten des Kindes?
Hallo,
der Einsieg hat nichts mit den Lebensmonaten zu tun, wenn es nach dem ersten Lebensjahr ist,
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2017
Antwort auf:
Startdatum Teilzeit in Elternzeit abhängig von Lebensmonaten des Kindes?
schau mal auf den Elterngeldbescheid, die letzte Zahlung müsste schon im Juni erfolgen. Sollte man bei der Planung beachten.
von
sternenfee75
am 24.01.2017, 15:28
Antwort auf:
Startdatum Teilzeit in Elternzeit abhängig von Lebensmonaten des Kindes?
Elterngeld geht nur bis zum 5.7.17.
Danach ist die Anlehnung an die Lebensmonate nicht mehr wichtig.
Sicher ist deinem AG nur der Zusammenhang Elterngeld - Lebensmonat geläufig.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.01.2017, 16:15