Mama072016
Hallo Frau Bader, mein Kind wurde am 6.7.16 geboren und ich habe bis zum 5.7.18 Elternzeit beantragt mit Hinweis, dass ich ab dem 1.8.17 wieder in Teilzeit einsteigen möchte. Jetzt sagte mir aber mein AG, dass sich der Einstiegstermin i.d.R. nach den Lebensmonaten des Kindes richtet. In diesem Fall könnte ich erst am 6.8.17 wieder beginnen. Ist das so korrekt? Das Elterngeld, das sich nach den Lebensmonaten richtet, läuft ja eigentlich schon vorher (zum 5.7.17) aus und den knappen Monat bis zum August wäre ich unentgeltlich zu Hause. Danke für Ihre Antwort.
Hallo, der Einsieg hat nichts mit den Lebensmonaten zu tun, wenn es nach dem ersten Lebensjahr ist, Liebe Grüße NB
sternenfee75
schau mal auf den Elterngeldbescheid, die letzte Zahlung müsste schon im Juni erfolgen. Sollte man bei der Planung beachten.
SumSum076
Elterngeld geht nur bis zum 5.7.17. Danach ist die Anlehnung an die Lebensmonate nicht mehr wichtig. Sicher ist deinem AG nur der Zusammenhang Elterngeld - Lebensmonat geläufig. Gruß Sabine
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