Hallo Frau Bader,
mein Freund und ich haben einen 14 Monate alten Sohn. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht sind nicht verheiratet. Jetzt sieht es wohl nach Trennung aus. Bei wem bleibt dann der kleine? Wie läuft das ab? Und er hat schon den Nachnamen von meinem Freund kann ich das wieder rückgängig machen lassen.
Vielen Dank
Liebe Grüße
von
sommerblume123
am 11.09.2016, 19:22
Antwort auf:
Sorgerecht nach Trennung vom Partner
Hallo,
1. Nein, das kann man nicht einfach rückgängig machen
2. Das Kind bleibt bei dem, bei dem es seinen Lebensmittelpunkt hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2016
Antwort auf:
Sorgerecht nach Trennung vom Partner
Wer ist denn die Hauptbezugsperson?
Ohne seine Zustimmung darf das Kind nicht ausziehen.
Namensgebung ist einmalig, er bleibt ja der Vater, da kann man in der Regel nix ändern.
Ohne seine Zustimmung gar nicht.
Darüber wird man auch aufgeklärt und das steht auch auf den Formularen die Du unterschrieben hast.
von
Sternenschnuppe
am 11.09.2016, 19:46