Liebe Frau Bader, besteht die Möglichkeit, sich kurz vor dem Mutterschutz arbeitslos zu melden, wenn man aus einer vorherigen angestellten Tätigkeit noch Restanspruch auf ALG 1 hat? Oder kann die Arbeitsagentur dies ablehnen? Würde man dann während der Mutterschutzfrist Mutterschutzgeld erhalten? Wenn sich wider Erwarten große Aufträge während des Mutterschutzes ergeben würden, könnte man sich dann nach dem Mutterschutz aus dem ALG 1-Bezug ohne Probleme wieder abmelden und die Selbstständigkeit wieder aufnehmen? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Wolke1980
von Wolke1980 am 04.04.2013, 14:38