Jasmina1234
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem: mein Mann und ich hatten geplant, dieses oder nächstes Jahr ein Kind zu bekommen. Dies hatte ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt, damit er sich darauf einstellen kann. Man muss dazu sagen, dass ich als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin arbeite und normalerweise sofortiges Beschäftigungsverbot bekomme, sobald ich schwanger wäre. Ich habe jetzt letzte Woche gekündigt, zum 31.8. und einen neuen, aber befristeten Vertrag unterschrieben ab dem 1.9.17. Dieser ist befristet bis zum 31.8.18 und mit 6 Monaten Probezeit. Leider habe ich jetzt die Vermutung, dass ich ggf. schwanger sein könnte. Ich weiß es noch nicht sicher. Ich könnte heulen, weil es natürlich jetzt garnicht passen würde mit einer Schwangerschaft und wir das Thema jetzt auf jeden Fall hinten angestellt hätten, wenn ich einen Arbeitgeberwechsel habe. Wie schaut das rechtlich jetzt aus? Danke!
Hallo, verstehe ich nicht, Sie hatten doch geplant, schwanger zu werden. Der befristete Vertrag wird dann, wenn der Arbeitgeber nicht verlängert, nach dem Jahr auslaufen. Liebe Grüße NB
Jasmina1234
Ja, die Schwangerschaft wäre in der alten Arbeit geplant gewesen. Ich habe aber am 7.6. meine Kündigung dort abgegeben zum 31.8. und habe bereits einen neuen Vertrag unterschrieben. Der neue Vertrag ist auf ein Jahr befristet, sprich er gilt vom 1.9.17-31.8.18. Die geplante Schwangerschaft wäre somit auf Eis gelegt gewesen, wenn ich am 1.9. meine neue Arbeit anfangen will. Aber ich habe jetzt heute vom Arzt tatsächlich die Bestätigung meiner Schwangerschaft bekommen. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Darf mein neuer Chef den Vertrag rückgängig machen, auch wenn ich bei Vertragsunterzeichnung noch nichts von meiner Schwangerschaft wusste? Danke
Mitglied inaktiv
Der Vertrag kann von Seiten des AGs nicht rückgängig gemacht werden. Solange du die Schwangerschaft nicht bekannt gibst, kannst du bei dem neuen Arbeitgeber normal arbeiten. Nach Bekanntgabe dann allerdings kaum noch Tätigkeiten am Patientenstuhl möglich.
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