Hallo Frau Bader, ich bin bei meinem Arbeitgeber unbefristet in Vollzeit angestellt. Seit der Geburt meines 1. Kindes am 15.05.2012 bin ich in Elternzeit. Diese habe ich für zwei Jahre beantragt. Nun fange ich im September 2013 in einem bis nach Ablauf der 2-jährigem Elternzeit befristeten Teilzeitvertrag in Elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber an. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und das 2. Kind z.b. im September 2014 zur Welt kommen würde, dann kann ich ohne Zustimmung des AGs die Monate Mai bis September 2014 in Vollzeit arbeiten oder ergibt sich durch die erneute Schwangerschaft eine neue Regelung? Der alte Arbeitsvertrag lebt wieder nach Beendigung der Elternzeit auf, richtig? Auch wenn ich während der Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger geworden bin, oder? Einen Kündigungsschutz habe ich dann auch wieder, oder? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Kathrin
von Kathrin15 am 29.07.2013, 10:56