Hallo! Ich bin Krankenschwester und arbeite im op.habe seit der 8 Woche ein berufsverbot und bekomme (abzüglich Dienste) mein Gehalt weiter.im Januar habe ich entbindungstermin.ich hatte eigentlich vor für 1 Jahr Elternzeit zu beantragen und danach wieder arbeiten zu gehen.das muss ich auch da wir auf das Geld angewiesen sind.würde nach dem Jahr Elternzeit dann gerne Teilzeit arbeiten.nun hat mir aber jemand gesagt ich könne mich viel besser in dem Jahr Elternzeit wieder schwängern lassen.kurz vor Ablauf bekannt geben und direkt wieder ins bv gehen.das gleiche Geld kassieren als würde ich Vollzeit arbeiten.stimmt das? Aber was ist wenn mein ag schon in dem ersten halben Jahr meiner Elternzeit wissen möchte wievielte Stunden ich arbeiten kann wenn ich wieder komme.wenn ich mit ihm Vertrag fest mache für Teilzeit.bekomme ich dann trotzdem mit bekannt werden der 2. Ss und nach Ablauf der Elternzeit mein bv und volles Gehalt? Wie ist es 2 Jahre Elternzeit von vorn herein zu beantragen und dann im ersten Jahr wieder schwanger zu werden?wie sieht es dann aus mit dem Geld? Mein Mann und ich wollen auf jeden Fall ein 2. Kind und wenn es finanziell Vorteile bietet auch direkt eins nachlegen ;-)
von mikesch am 24.10.2012, 17:32