Frage: Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich bis zum 17.03.21 in Elternzeit mit meinem Sohn. Nun bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz dafür würde Anfang Mai beginnen, das bedeutet ich müsste für ca. fünf Wochen wieder arbeiten gehen. Für mich eigentlich kein Problem, jedoch habe ich keinen Anspruch auf meine alte Stelle und müsste mir eine interne Stelle suchen. Das wird aufwendig und für solch einen kurzen Einsatz unverhältnismäßig, da ich eingelernt werden muss usw., auch aufgrund der aktuellen Corona Situation ist es ungewiss, wie eine Arbeit aussehen wird. Mein AG kann mich für diese Zeit auch beurlauben lassen, was für Alle das Einfachste wäre. Jedoch habe ich nun recherchiert und gelesen, dass ich im Falle einer Beurlaubung die neuen Mutterschutzfristen nicht bezahlt bekommen würde, beim Elterngeld wäre kein Nachteil gegeben. Könnten Sie kurz erläutern, wie das rechtlich ist? Wie lange muss ich gearbeitet haben, um den Mutterschutz bezahlt zu bekommen. Würde eine Nebentätigkeit auch ausreichen? Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort und freue mich darauf. Viele Grüße Alexandra

von Alexandra10 am 16.11.2020, 10:51



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, der AG muss Ihnen den alten oder einen verglichbaren Job zur Verfügung stellen. Nix mit selber suchen. Ansonsten kann er Sie freistellen, das wirkt sich beim EG aus, uU auch beim MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2020



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

moment. du hast nach der elternzeit ein RECHT auf deine alte oder eine vergleichbare stelle. in vollzeit bzw. dem, was du vor der elternzeit gearbeitet hast. hast du noch eltenrzeit? wenn ja, hänge sie bis einen tag vor dem neuen mutterschutz dran. dann erhälst du im mutterschutz das, was du vor der elternzeit hattest. vollzeit nehme ich an. das wäre das sicherste. dass du keinen anspruch auf deine stelle hast stimmt NICHT. und DU musst dir auch nix suchen. das ist aufgabe des chefs. könntest du die 5 wochen vollzeit auf deinem platz arbeiten? wenn ja, muss der chef das so organisieren. wenn du aber nicht vollzeit kannst, weil kind nicht betreut, dann ist das was anderes und muss verhandelt werden. wäre tatsächlich umständlich..von daher, wenn du noch ez hast weil du keine drei jahre genommen hattest, hänge das bis beginn muschu dran. dann ist es am sichersten.

von mellomania am 16.11.2020, 16:28



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