Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ist im Falle einer erneuten Schwangerschaft vor Ablauf der Elternzeit und eines Beschäftigungsverbot auf Grundlage eines unbefristeten Vollzeitvertrages auch mit einem Vollzeit-Gehalt zu rechnen? Also bekomme ich genauso viel als wenn ich arbeiten würde? Ist das Urteil des Arztes anfechtbar seitens des Arbeitgebers. Das Elterngeld berechnet sich dann aus allen Einkünften außer Mutterschaftsgeld und das Elterngeld der letzten 12 Monate? Mit freundlichen Grüßen

von klaerhausen am 11.10.2017, 22:22



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. In der EZ spielt ein Bv keine Rolle, Sie bekommen nichts 2. Das EG berechnet sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG EG 3. Das BV spricht idR der AG aus, wenn eine Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt. Ja, er kann es anzweifeln Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Solltest du in der EZ nicht arbeiten, dann spielt ein BV dort keine Rolle. Ohne Arbeit brauchst du kein BV. Man bekommt im BV das was du auch ohne bekommen würdest. Ein BV würde also erst nach Ablauf der EZ einen Sinn machen sofern du in der EZ nicht arbeitest. Und nein, EZ vorzeitig beenden um ins BV zu gehen ist nicht rechtens. Vorzeitig beenden geht nur um in den neuen Mutterschutz zu gehen

Mitglied inaktiv - 11.10.2017, 23:16



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Schwanger in der Elternzeit - da ruht dein Arbeitsvertrag und du darfst dich ohne Gehalt/Lohn zu Hause weiter ausruhen. Ein BV ist nicht notwendig, da du ja gar keine Beschäftigung hast.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 08:06



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Habe ich vllt nicht gut beschrieben. Meine EZ endet Ende Februar und für den Fall dass ich schwanger werde und und BV bekomme, erhalte ich dann ab Ende der EZ wieder mein normales Vollzeit Gehalt! Mir wurde Mal gesagt, dass ein erneutes BV ohne vorher wieder gearbeitet zu haben nicht bezahlt wird. Ist das so verständlich? :)

von klaerhausen am 12.10.2017, 10:38



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Das BV ist jedes Mal wieder ein Einzelfallentscheidung. Ob es eines geben wird, das wird sich zeigen. In jedem Fall hast du nur dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann ja, gäbe es volle Lohnfortzahlung.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 11:02



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Danke für eure Antworten. Kinderbetreuung wäre ja mit einem einjährigem Kind gewährleistet, oder? Oder wird dann gesagt, dass das Kind auch in die Kita kann?

von klaerhausen am 12.10.2017, 13:58



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Lies nochmal genau meinen Text von vorhin, und stelle die Frage nochmal verständlicher.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 14:18



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Das Kind muss nicht nur zur KiTa KÖNNEN, es muss auch in eine gehen! Oder die Betreuung andersweitig gesichert sein, zB über Großeltern, TaMu, Krippe oder sonstwie. Das wirst du nachweisen müssen auf Verlangen

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 17:32



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Du musst nachweisen, dass dein Kind betreut wird und du Vollzeit ab März arbeiten könntest. Kannst du das nicht, weil du dein Kind eben selbstbetreuen musst/ willst, bleibst du zu Hause und brauchst dann ja kein BV, weil du keine Beschäftigung hast, die dir verboten werden müsste. Wird dein Kind betreut, würdest du also arbeiten, wenn du nicht schwänger wärst, könntest du ein BV bekommen. Du bekommst dann soviel, wie du ohne BV kriegen würdest. Vollzeitgehalt eben bei Vollzeitarbeit. 10h Gehalt, wenn du z.B. nur 10h arbeiten gehen würdest/ könntest. Dir darf durch die Schwangerschaft kein Nachteil entstehen, aber eben auch kein Vorteil.

von -Talia- am 12.10.2017, 17:43



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

da du nicht arbeitest. ob du dein kind in der kita hast oder nicht ist da egal. du bist daheim. privatsache. erst wenn die elternzeit endet und du arbeiten müsstest, greift ein bv. die elternzeit für ein bv vorzeitig beenden geht NICHT. du kannst nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. kann also sein, dass du von der elternzeit nahtlos in den mutterschutz übergehst und kein bv bekommst, weil du keines brauchst.

von mellomania am 12.10.2017, 20:31



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Woher weiß man heute schon das man im Februar 2018 solche Schwangerschaftsbeschwerden hat die ein BV rechtfertigen? Viele Mehrfachmütter berichten davon das jede Schwangerschaft anders war. Nach dem Motto: Stimmt was nicht, mir ist gar nicht übel. Ein BV "zu planen" kann gewaltig nach hinten los gehen, wen man nicht auch Vollzeit arbeiten könnte, sofern gefordert.

von Soie am 12.10.2017, 21:00



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit. Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Das Beschäftigungsverbot würde sich dann nahtlos an die Elternzeit anhängen oder wie läuft das, wenn man in der Elternzeit schwanger wird

von klaerhausen am 16.10.2017, 14:05



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