Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge

MyNameIs123

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf eine geplante Schwangerschaft. Mein Partner und ich haben uns entschieden ein Baby zu bekommen und ich habe meine Pille bereits abgesetzt. Allerdings habe ich letzte Woche die Kündigung von meinem Arbeitgeber zum 31.12.2016 erhalten, welche ich natürlich unterschrieben haben weil ich musste. Jetzt bin ich mir gerade gar nicht so sicher ob sich unser Traum nun in Luft auflöst. Was kommt auf uns zu wenn ich dennoch schwanger werde? Was sollen wir beachten? Ich bin ein bisschen hilflos momentan weil ich nicht weiß ob und welche Bezüge ich erhalten werde. Was steht mir auf jeden Fall während und nach der Schwangerschaft zu? Können Sie mir helfen? In vielen Foren habe ich gelesen das mir kein Arbeislosengeld 1 zusteht da ich nicht zu vermitteln bin wenn ich schwanger bin. Falls doch auf welcher Grundlage wird es berechnet? Mein Partner verdient viel zu wenig als das wir davon leben können. Das kann doch aber jetzt nicht der Grund sein kein Baby zu bekommen, oder? Über eine Antwort würde ich mich sehr freue. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ihr Vertrag läuft auf jeden Fall zum Ende des Jahres aus. Mit Frist drei Monate müssen Sie sich vorher arbeitssuchend melden und erhalten ganz normal Arbeitslosengeld 1 (wenn sie die Voraussetzungen bezüglich der Anwartschaften erfüllen). Zu Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie dann Leistungen von der Krankenkasse und danach Elterngeld und Kindergeld. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was heißt Kündigung unterschrieben? Wenn du der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich eingewilligt hast, dann hat das Gültigkeit und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ganz egal ob du in nächster Zeit schwanger wirst.


MyNameIs123

Beitrag melden

Richtig, ich habe der Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zugestimmt. Es geht allerdings in erster Linie um die anderen Fragen - diesen Hinweis habe ich nur mit hinzugefügt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Arbeitsverhältnis endet also definitiv zum 31.12. Bis dahin beziehst du Gehalt. Bitte wende dich jetzt schon ans Arbeitsamt, um dich arbeitssuchend/arbeitslos zu melden. Und such dir schnellstens einen neuen Job. Wenn du noch nicht schwanger bist, dann warte einfach mal noch ab mit dem Kinderwunsch, wenigstens bis du im neuen Job eingearbeitet bist. Es ist sehr anstrengend für beide Seiten, wenn man im neuen Job sofort schwanger ist. Eine sehr schnelle Schwangerschaft in einem neuen Job kann das Arbeitsklima belasten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bedenke zudem, falls Du ALG1 bekommst, das geht mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld ein. Nur weil Du schwanger bist, ist es auch nicht so das Du kein Anspruch auf ALG1 hast, es ist nur dann problematisch wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommst oder im Krankengeld bist. "Nur" schwanger ist aber kein Grund gegen ALG1, Du kannst ja ganz normal bis Mutterschutz arbeiten. fraglich ist aber ob Du einen neuen Job bekommst wenn man dir die Schwangerschaft ansieht. Ich persönlich würde auch noch warten mit dem Kinderwunsch, mir erst was neues suchen und dann erst schwanger werden. ist deutlich einfach als umgekehrt. Und du hast nicht das Problem, was wenn es nicht klappt mit einem neuen Job. Spätestens nach dem Elterngeld kann es nämlich unverheiratet komplizierter werden dann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Je nachdem weshalb gekündigt wurde droht zudem auch eine Sperre beim Arbeitsamt wegen ALG1. Nicht wegen einer Schwangerschaft sondern weil man der Kündigung zustimmt. Dann gehen die gerne davon aus das es selbstverschuldet ist - was dann eben eine Sperre nach sich ziehen kann. Schutz vor Sperre bietet da oft nur eine Kündigungsschutzklage - fraglich aber ob dieser Weg noch offen ist (wegen Zustimmung, wegen sehr engen zeitlichen Fristen). Würde also schleunigst zum Amt , mich dort melden und das abklären und sofern noch möglich auch evtl prüfen lassen wegen Einspruch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Unterschrieben ist unterschrieben. Schließlich ist man volljährig und hat zugestimmt. Da gibt es keine Chance das rückgängig zu machen. Und schwanger ist sie auch nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich bin seit märz im unbefristeten Arbeitsverhältnis mit 6 monate probezeit. Bin im 2 monat schwanger und habe das meinem arbeitgeber mitgeteilt und der sagte mir das die Kündigung unterwegs ist. Können die das machen?

Hallo ich habe ein unbefristeten arbeitsvertrag mit 6 monate probezeit. Nun habe ich erfahren dass ich schwanger bin und hab das meinem arbeitgeber mitgeteilt. Daraufhin kam die Kündigung. Wie muss ich jetzt voran gehen?

Hallo ich beziehe zurzeit Alg 1 und ich bin schwanger im 21 ssw , und meine Frage ist ob auch bei Alg1 die Kündigungsschutz gild , oder kann Arbeitsamt mich problemlos Kündigen?

Ich bin aktuell in der 8. Woche schwanger und seit 2 Wochen krankgeschrieben, weil ich sehr unter Übelkeit und Kreislaufproblemen leide. Heute war ich beim Arzt und wurde nochmal für 2 Wochen krankgeschrieben. Hab soeben meine Krankmeldung abgegeben und dann hat mir mein Chef direkt meine Kündigung ausgehändigt. Ich befinde mich aktuell noch in der ...

Guten Tag liebe Frau Bader, am 13. August endet meine Elternzeit (insgesamt 3 Jahre). Nun hat mein Arbeitgeber mich über diesen Zeitpunkt informiert und mich gebeten, meinen Arbeitsvertrag fristgerecht 3 Monate vorher zu kündigen. Da ich noch in diesem Sommer etwa 100 km weit umziehen werde, habe ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt, dass ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir etwas weiter helfen. Seit April befand ich mich beim neuen Arbeitgeber in 100% Kurzarbeit (von Anfang an nicht in der Arbeit gewesen). Am 15.10 wäre meine Probezeit rum. Heute habe ich den Anruf bekommen dass ich ab den 15.10 nicht mehr Weiterbeschäftigung werde - da der Shop in dem ich arbeiten soll ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe während meiner Probezeit eine Kündigung erhalten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.. also jetzt zum 31.7. am 10.08. kann ich einen Test machen und evtl. Klarheit bekommen ob ich evtl. Schwanger bin . Sollte ich schwanger sein.. ist die Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist bezüglich des Mutterschutz Gese ...

Hallo Frau Bader, am 1.9. fange ich in der neuen Einrichtung (integrativer Kindergarten) an. Ich bin momentan in der SSW 12+6, dementsprechend werde ich nächste Woche 13+1 schwanger. Ich wollte den neuen Arbeitgeber mit meinen Umständen erstmal nicht schockieren und Paar Wochen normal arbeiten gehen. Momentan bin ich im Urlaub und einige Leute habe ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe da mal eine Frage, ich bin 38 Jahre alt, beziehe aktuell die kleine Witwen Rente und wurde jetzt von meinem Arbeitgeber in meinem Krankenstand gekündigt. Die Kündigung habe ich durch meine Rechtsschutzversicherung laufen lassen. Im Krankenstand und erhalte Krankengeld, erkrankt bin ich wegen Depressionen, ich habe ...

Hallo, ich stehe vor einer grossen Hürde. Mein Arbeitsverhältsnis wird aufgelöst da meine Klinik in der ich Vollzeit arbeite, schliessen wird (ca ende 06/25). Die Klinik wird vollkommen schliessen und somit greift kein kündigungsschutz wenn man schwanger ist. Ich bin schwanger in der 6 Woche und mein ET wird ca Mitte Juli sein. ich weiss nic ...