Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mich nun dazu entschlossen meine Elternzeit vorzeitig zu beenden um Mutterschutzfristen in anspruch zu nehmen.. Nun meine Fragen: ET 4.Mai Mutterschutz 23.März ich würde nun also meinen Teilzeitvertrag den ich für die beschäftigung wärend der Elternzeit hab zum 22.März 2013 mit einem Aufhebungsvertrag kündigen meinem Arbeitgeber teile ich dann bis spätestens zum 22. März mit das ich meine Elternzeit zum 23. März beende oder zum 22. März? Kann ich das auch vorher schriftlich mitteilen? Ist es dann also richtig das ich dann Mutterschutzgeld von meinem vorherigen Arbeitgeber beziehe? kann dieser denn auch dagegen vorgehen? denn ich hätte dann ja durch den Aufhebungsvertrag bei meinem anderen Arbeitgeber gar nichts.. oder MUSS mein "alter" Arbeitgeber es akzeptieren.. Wie genau kann ich es formulieren. Ich hab bisher geschrieben: "hiermit möchte ich Ihnen mitteilen das ich meine Elternzeit vorzeitig zum 22.März (23.März?) 2013 zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen beenden möchte. Hiermit nehme ich das am 18.09.1212 beschlossene "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs" für ab 2013 geborene Kinder in Anspruch. Dieses bezieht sich auf §16 Abs.3 des BEEG." Muss ich dann noch mal mit Ihm in Kontakt treten wegen des Zuschusses zum Mutterschutzgeldes? danke für Ihre Zeit mit freundlichen Grüßen poi3
von poi3 am 17.01.2013, 10:12