Frage:
Hallo, habe während meiner Elternzeit einen Monat in März/April 2014 Teilzeit gearbeitet und Elterngeld aufgestockt.
Im Juni 2017 wurde seitens des Amts nun nachgerechnet und mir ist heute die Rückzahlungsforderung zugegangen.
Mich interessiert nun ob das rechtmäßig ist? Meine Tochter ist mittlerweile 4 Jahre und der letzte Elterngeldbescheid mehr als 3 Jahre her. Welche Ausschluß- bzw. Verjährungsfristen sind hier relevant bzw. wie lange darf das Amt Geld zurückfordern?
Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße!
von schneckse am 14.07.2017, 20:53 Uhr

Antwort auf:
Rückzahlung Elterngeld
Hallo,
Frage bitte neu stellen mit der Info, ob Sie die Zusatzarbeit mitgeteilt haben u wann
Liebe GRüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017

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