Hallo Frau Bader, seit 10 Jahren bin ich in einem Betrieb als Filialleiterin beschäftigt. Dies ist auch genauso als Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag verankert. Nun habe ich mein 3. Kind bekommen, was meinen Arbeitgeber dazu veranlasste, mich nach Rückkehr aus der Elternzeit ( 1 Jahr) nicht mehr in meine Stelle als Filialleiterin zurück zu lassen. Stattdessen soll mein Vertreter weiter beschäftigt werden. Man sagte mir, dass mein Gehalt gleich bleibt, und ich neue Aufgaben zugeteilt bekommen werde. Aber eben nicht als Leiterin. Vielmehr sollen es kaufmännische Tätigkeiten in höherer Verantwortung sein. Ich hatte bisher ein eigenes Büro. Ob ich dieses behalte, muss ich abwarten. Meine Frage nun: Ist dies so rechtlich einwandfrei?
von NemoBaby am 02.02.2015, 11:19