Sehr geehrte Frau Bader, Im Juli 2012 bin ich erkrankt und war bis auf weiteres krankgeschrieben. Im Oktober 2012 wurde ich schwanger und habe im Januar 2013 eine Wiedereingliederung gehabt, im Februar 2013 gearbeitet und im März 2013 ein Beschäftigungsverbot bekommen. Aus 2012 ergeben sich daraus noch 21 Tage Urlaub. Nach der Geburt bin ich direkt in Elternzeit gegangen, welche jetzt am 31.05.2016 endet. Meine Frage ist ob die 21 Tage aus 2012 trotz bestehender Elternzeit verfallen sind oder nicht. Viele Grüße
von Steffid82 am 10.05.2016, 16:03