Resturlaub nach BV und Elternzeit - von Vollzeit auf Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub nach BV und Elternzeit - von Vollzeit auf Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin beschäftigt im öffentlichen Dienst bei der Bundesagentur. Im Mai 2016 begann mein Beschäftigungsverbot. Ich habe bis 31.10.17 Elternzeit. Vorher war ich in vollzeit beschäftigt - aufgrund meines Beschäftigungsverbotes da ich den Urlaub nicht nehmen konnte stehen mir noch 23 Tage Resturlaub zur Verfügung. Während der Elternzeit habe ich keinen neuen Urlaub erworben. Am 01.11. Starte ich teilzeit 3 Tage wöchentlich. Meine Frage - die mein Arbeitgeber mir leider nicht beantworten konnte: wenn ich nun am 01.11.17 wieder anfange kann ich den Urlaub bis 31.12.18 nehmen - soweit so gut. Wird der Urlaubsanspruch der während der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde (23 Tage) auf Teilzeit umgerechnet oder bleiben mir die vollen 23 Tage erhalten da ich diese während des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte sodass ich davon fast 8 Wochen Urlaub machen kann - weil ich ja nur 3 tage Urlaub die Woche einreichen muss? Herzliche Grüße, FrauMaus

von FrauMaus06 am 14.03.2017, 10:26



Antwort auf: Resturlaub nach BV und Elternzeit - von Vollzeit auf Teilzeit

Hallo, der in Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaub wird auch in Vollzeitvergütung abgegolten. Wenn Sie aber an den drei Tagen voll da sind, macht es für sie ja keinen Unterschied, wenn Sie diese Tage einen vollen Tag von der Zeit davor nehmen. Liebe Grüße NB

von Bella-Italia am 15.03.2017, 09:07



Antwort auf: Resturlaub nach BV und Elternzeit - von Vollzeit auf Teilzeit

Nach den Regelungen des TVöD (Bund) bzw. der Erholungsurlaubsverordnung (für Beamte) wird der Urlaubsanspruch gekürzt, wenn in Teilzeit weniger Tage pro Woche gearbeitet wird. In der Erholungsurlaubsverordnung gibt es eine Ausnahme für den gesetzlichen Mindesturlaub, der wegen Krankheit oder Beschäftigungsverbot nicht vor der Teilzeit genommen werden konnte, dieser wird dann nicht gekürzt. Im TVöD steht keine solche Ausnahme, allerdings gilt das vermutlich analog auch für Beschäftigte. Die Elternzeit ist in dieser Ausnahme als Hinderungsgrund aber nicht erwähnt, da diese selbst gewählt ist und auch verkürzt oder unterbrochen werden könnte, um den Urlaub zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 15.03.2017, 15:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub Elternzeit Teilzeit

Hallo Frau Bäder, ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, weshalb ich meine Urlaubtsage nicht nehmen konnte. Nun würde ich gerne nach einem Jahr Elternzeit zu Hause wieder arbeiten gehen und zwar in Elternzeit Teilzeit. Wie ist es mit den alten Urlaubs Tagen kann ich diese erst nehmen wenn ich wieder regulär arbeiten ...


Verfall Resturlaub und Urlaub während Elternzeit

Hallo Frau Bader, im Sep. 21 sind meine beiden Söhne auf die Welt gekommen. Meine Elternzeit begann Ende Dezember (ca 29.12), also im Anschluss an den Mutterschutz. Geplant ist eine Rückkehr auf Teilzeit (war vorher Vollzeit) ab Sep. diesen Jahres. Im Jahr 2021 bin ich mit meinem Jahresurlaub als Resturlaub in den Mutterschutz gegangen. S...


Verfällt alter Resturlaub nach Elternzeit?

Hallo, Ich war mit meiner Tochter 2019 schwanger. Vor Antritt des Mutterschutzes war ich krank und konnte meinen gesamten Resturlaub nicht nehmen. Jetzt, 3 Jahre später ist meine Elternzeit beendet und ich arbeite wieder im selbigen Unternehmen. Vorher 20 Stunden, 5x4 Stunden, jetzt 20 Stunden, 4x5 Stunden. Mein Arbeitgeber möchte mir die 13 Tage...


Resturlaub nach Elternzeit

Hallo! Im Oktober endet meine Elternzeit. Ich habe noch Urlaubsanspruch aus dem Beschäftigungsverbot. Im BEEG habe ich es so verstanden, dass ich diesen bis zum Ende des Folgejahres nehmen darf, also Ende 2024. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich den Urlaub bis Ende 2023 nehmen muss, da sie Vollanwender des TVÖD sind und die Urlaubsregelung dort eine ...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Resturlaub vor Elternzeit.

Liebe Frau Bader, Minijob in Elternzeit bei gleichem Arbeitsplatz. Mein Resturlaub vor Elternzeit bleibt trotz Minijob in Elternzeit unberührt? Dieser folgenden Satz im Gehaltsnachweis: "Nicht genommener Urlaub verfällt, sofern keine rechtlichen Ausnahmeregelungen zugrunde liegen“ Ist meine Elternzeit eine rechtliche Regelung bzgl. Re...


Resturlaub nehmen bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, seit September 2023 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch bis Februar 2025. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, das ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit (aus meiner Vollzeit) bis Ende nächsten Jahres(Ende 2024) nehmen muss. Ist das Rechtens? Demnach habe ich ja Nacht...


Kann ich meinen Resturlaub vor der Elternzeit auszahlen lassen ?

Hallo , Ich habe noch 20 Urlaubstage über ,und wollte fragen ,ob ich diese vor Beginn der Elternzeit oder auch schon während des Mutterschutzes auszahlen lassen kann ? Ich möchte danach nicht wieder dort anfangen zu arbeiten ,da ich mich nach der EZ beruflich weiterbilden möchte . Liebe Grüße


Resturlaub nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader , am 21.05.2024 würde ich gerne nach einjähriger Elternzeit wieder 10 Stunden die Woche arbeiten gehen. An zwei Tagen die Woche. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Stunden an insgesamt 5 Tagen in der Woche. Nun ist es so, das ich aufgrund von noch nicht genommenem Urlaub vor der Schwangerschaft und dem dann folgendem B...


Resturlaub vor Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße