Rechtsanspruch auf ein Kindergatenplatz für vorschulkind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf ein Kindergatenplatz für vorschulkind

hallo Frau Bader, ich habe ein riesen Problem..... Mein Sohn wird bald 6 Jahre alt und ist ein Vorschulkind. Laut SPZ ist er Verhaltensauffällig und sollte in einem integrativen Kindergarten untergebracht werden. Das Abschlussgespräch wurde noch nicht gemacht, aber feststeht, dass er logopädische und ergotherapeutische Hilfe braucht. Dass Problem ist nun, dass wir umziehen und im neuen Ort kein Platz kriegen. Ich habe mich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt, diese sind mir jedoch keinesfalls eine Hilfe. Alle Kigärten wären überfüllt und weil SPZ integrativ sagt, käme ein normaler Platz nicht in Frage, was aber ebenfalls überfüllt gewesen wäre. Ebenfalls wurde mir gesagt, dass er eben 1 Jahr zu Hause bleiben soll, wobei er doch nächstes Jahr mit der SChule anfängt. Ich weiß jetzt nciht, was ich tun soll... Das ist dass wichtigste Jahr für ihn, wobei er sowieso dringend Förderung braucht. Kann ich denn weiterhin auf ein Platz bestehen, oder müßte ich ihn wirklich zu Hause betreuen? Gibt es andere möglichkeiten? Bitte helfen Sie mir!!!

von Hexe_T am 24.08.2012, 20:38



Antwort auf: Rechtsanspruch auf ein Kindergatenplatz für vorschulkind

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie in eine andere Gemeinde ziehen. da sie ab dem dritten Lebensjahr grundsätzlich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, würde ich den Träger des integrativen Kindergartens schriftlich auffordern, Ihnen einen zur Verfügung zu stellen und ansonsten mit Rechtsmitteln drohen. Bewährt hat sich der Satz: "Bitte übersenden Sie mir einen fähigen Bescheid". D.h. soviel wie: "Ich wehre mich!". Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2012



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