Rechte und Pflichten nach Rückkehr aus der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechte und Pflichten nach Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo Frau Bader, heute habe ich eine wichtige Frage. Am 19.7. endet meine 2.Elternzeit nach 2 Jahren. Mein Arbeitgeber hat mich nun diese Woche angesprochen ob ich für 2 oder 5 Tage Vollzeit wieder kommen könnte bzw die Elternzeit noch 1 Jahr verlängern würde. Problem das ich hierbei zur Zeit habe ist die Kinderbetreuung. Der Krippenplatz für die Kleine wird erst zum 1.4 hin bestätigt oder abgesagt. Bei einer Zusage rechne ich mit einem Kitaplatz nicht vor dem 1.9.! Alternative wäre eine Tagesmutter. Mein Großer ist im Kindergarten zu dem auch die Krippe gehört, hat allerdings zur Zeit nur einen Halbtagesplatz. Eine Erhöhung auf einen Ganzagesplatz ist zwecks Angebotsknappheit kaum möglich (evtl. aber für 1.9.) bzw. die Kosten für einen GT Platz so hoch, dass es sich kaum mehr lohnen würde arbeiten zu gehen. Jetzt meine Frage - wie verhalte ich mich richtig!? In meinem zuletzt gültigen Vertrag (Teilzeit) vor der 2. SS wurde fixiert dass ich als Halbtageskraft an 4 Tagen in der Woche 16h im Vertrieb wieder einsteige. - kann ich mich auf diesen Vertrag berufen und wieder den Wunsch nach den gleichen Arbeitszeiten äußern? - gibt es eine Frist bis zu der ich dies anmelden muß? - wenn die Betreuung Krippe erst am 1.9. beginnen könnte, dann die Eingewöhnung, wie müßte ich dann vorgehen? Verlängerung der Elternzeit und wie und wann dem AG melden. - wie kann der Arbeitgeber reagieren? Müßte er mir alternativ noch andere Stellen anbieten und wenn ja wie oft? Kann ich auf gleichwertige Stellen beharren? 2 (16h) oder 5 (40h) ganze Tage sind das was ich eigentlich nicht will. Will da sein wenn meine Kinder aus dem Kindergarten und in einem Jahr auch aus der Schule kommen. Viele Fragen...heute schon einmal Danke für ihre Antwort!

von MamaTini am 22.03.2017, 23:01



Antwort auf: Rechte und Pflichten nach Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo, Sie machen gegenüber der Gemeinde den Anspruch auf KiGa-Platz angepasst an die Bedürfnisse für beide Kinder geltend. Schriftlich mit Fristsetzung. Ansonsten: 1. Frage ist, ob der Vertrag noch gilt, dann ja 2. Was? Arbeitszeiten? Nein 3. Sie können ohne Zustimmung des AG die EZ auf Wunschdatum bis zum 3. Geb. verlängern Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2017



Antwort auf: Rechte und Pflichten nach Rückkehr aus der Elternzeit

1. Dem AG gegenüber hast du die Pflicht, im vereinbarten Rahmen wieder zur Arbeit zu kommen (4 Tage, 16 Std/Wo). 2. Der Stadt/Gemeinde gegenüber hast du einen Rechtsanspruch auf einen KiTa Platz, den du einfordern musst. Schriftlich, ggf mit Ankündigung von Schadensersatzforderungen. 3. Wenn du wegen der teueren Kita Kosten nicht arbeiten gehen willst, und der AG willigt in eine Verlängerung ein, dann verlängere so schnell wie möglich die EZ.

Mitglied inaktiv - 23.03.2017, 07:35



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