Prüfungen während Mutterschutz nach der Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Prüfungen während Mutterschutz nach der Geburt

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde voraussichtlich meine Laufbahnprüfung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst abschließen. Ich bin zurzeit in der 16. Woche schwanger und der Geburtstermin liegt vermutlich Anfang/Mitte Februar. Nun ist es so, dass ich Anfang März schriftliche Prüfungen habe und Ende März eine mündliche. Nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt der Hochschule sei es wohl nicht möglich, die Prüfung vorzuziehen, da es zu viel Aufwand darstellt. Ich habe jetzt ein paar Mal gelesen, dass die achtwöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt nicht unbedingt auch für Studierende, Auszubildende und Schülerinnen gilt, und sich diese auf eigenen Wunsch für eben genau solche Dinge wie Prüfungen freistellen lassen können. Stimmt das bzw. wie kann ich es rechtlich begründen, die Prüfung dann doch noch zu schreiben? Mit freundlichen Grüßen

von missalien am 29.08.2017, 14:58



Antwort auf: Prüfungen während Mutterschutz nach der Geburt

Hallo, ich habe nicht verstanden, ob Sie AN sind oder nicht. Egal, ich würde ein ärztliches Attest vorlegen - wenn das nicht reicht eine Ausnahmegenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



Antwort auf: Prüfungen während Mutterschutz nach der Geburt

Das Ablegen der Prüfungen liegt im vorwiegenden Interesse der werdenden Mutter und ist deswegen auch in der absoluten Schutzfrist nach der Geburt zulässig, wenn nach ärztlichen Zeugnis nichts entgegensteht. Es wäre daher gut, wenn du vom behandelnden Frauenarzt ein Attest vorlegst, dass er keine Einwände gegen die Prüfung hat.

Mitglied inaktiv - 29.08.2017, 16:10



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