Clika
Hallo, im Januar möchten mein Mann und ich gemeinsam Elternzeit nehmen (genauer mein Mann von Sep12-Jan13 und ich ab Januar13 bis Augus13t, mein Arbeitsvertrag geht nur bis Okt12, Nov12 und Dez12 bin ich arbeitsuchend). Im Jan13 würde ich gern ein unbezahltes Praktikum machen. Ist das möglich? Wer zahlt die Beiträge der KK? Können wir gleichzeitig Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen? Vielen Dank für Ihre Mühe und LG!
Hallo, grundsätzlich können Sie gleichzeitig Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Wenn jedoch der Vertrag endet, endet auch die Elternzeit.. Dann bekommen Sie nur noch beitragsfreie Krankenkasse, wenn Sie Elterngeld beziehen. In diesem Fall ist man ja auch bei Tätigkeiten unter 400 € weiter versichert, also doch erst recht bei unentgeltlichen Praktiken. Gleichwohl würde ich mit der KK sprechen. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite sowohl selbtständig als auch angestellt (vor der Elternzeit im Verhältnis 30- 40% zu 60%) Nun habe ich meine Elternzeit im Angestelltenverhältnis verlängert, arbeite aber bereits selbständig wieder, darf ich ja bis zu 30 H in Elternzeit. Eletrngeld ist ausgelaufen. Ab welcher Einkommensgrenze muss ich Kra ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich plane ein Jahr lang Studium in einer Uni während der Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat damit kein Problem und sie sieht es eine Privatsache (ich habe nicht schriftlich informiert, sondern nur gefragt ob es ein Problem ist). Ich und mein Kind sind beitragsfrei gesetzlich versichert (freiwillig). Muss ich die Krankenkas ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, bin schwanger und gehe Mitte August 2020 in Mutterschutz. Aktuell bin ich als Psychologin in einer Klinik angestellt und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der im Mai 2021 endet. Wie es danach weitergeht ist noch unklar. Ich würde gerne ab Januar ...
Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
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