Pflegefreistellung weil Mutter im Krankenhaus wegen Geburt 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pflegefreistellung weil Mutter im Krankenhaus wegen Geburt 2. Kind

Hallo, meine Frau bekommt die Tage unser 2.Kind, unser erstes ist 3 Jahre. Wenn sie nun die Paar Tage im Krankenhaus ist, muss ich mich um unseren älteren kümmern da sonst niemand aufpassen kann. Verwante wohnen zu weit weg. Gibts da eine Möglichkeit das ich für die Zeit von der Arbeit freigestellt werden kann zur Pflege unseres 3 Jährigen ? (Unbezahlt oder bezahlt und von wem) Danke für Ihre Hilfe

von Bastempel am 19.03.2014, 16:45



Antwort auf: Pflegefreistellung weil Mutter im Krankenhaus wegen Geburt 2. Kind

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2014



Antwort auf: Pflegefreistellung weil Mutter im Krankenhaus wegen Geburt 2. Kind

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von peekaboo am 20.03.2014, 09:44



Antwort auf: Pflegefreistellung weil Mutter im Krankenhaus wegen Geburt 2. Kind

Hi, wir sind gesetzlich versichert. Danke für die Antwort. Gruß Sebastian

von Bastempel am 20.03.2014, 11:47



Antwort auf: Pflegefreistellung weil Mutter im Krankenhaus wegen Geburt 2. Kind

Kann mich auch noch vage an einen fürheren Kollegen erinnern, der das gleiche "Problem" hatte. Er wurde "krankgeschrieben" um das Kleinkind versorgen zu können. Hab ich in einem Anderen Forum gefunden. Konstellation wie bei Euch. Mama Schwanger und Kleinkind bereits vorhanden. "Hallo Lisa! Es ist eigentlich ganz einfach: rufe mal bei der Krankenkasse an, in der Du versichert bist. Wenn Du z. B. wegen der Geburt im KH bist oder Du sonst akut erkrankst und Euer 1,5 Jahre altes Kind betreut werden muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten der "Haushaltshilfe". So nennt man die Leistung, wenn die Mutter, die sich bisher um alles gekümmert hat erkrankt und Kind(er) betreut werden müssen. Wenn es z. b. in der Firma Deines Mannes möglich ist, dass er unbez. Urlaub nimmt, haben die Krankenkassen die Möglichkeit seinen Verdienstausfall bis zu einer gewissen Höhe zu erstatten. Das ist jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zuzahlungen müssen geleistet werden, d.h. 10% des täglichen Verdienstausfalles, mind. 5,00 , max. 10,00 werden vom Erstattungsbetrag der Kasse abgezogen. Dies geschieht jedoch nur, wenn Deine Erkankung NICHT auf die Schwangerschaft, bzw. Folgen der Entbindung zurückzuführen sind. Ansonsten sind keine Zuzahlungen zu leisten Falls das mit dem unbez. Urlaub nicht klappen sollte, kann man z.B. Freunde oder Nachbarn fragen (wichtig: sie dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein), ob diese die Haushaltshilfe übernehmen, dann kann man einen Stundensatz von der Krankenkasse bezahlt bekommen für die Zeit, in der Dein Mann arbeiten ist (Zuzalungen wie oben). Oder, wenn auch daas nicht geht, kann man eine professionelle Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Die kommt dann von einer Sozialstation und wird von der Kasse (bis auf evtl. Zuzahlungen) übernommen (ist für die Kasse am teuersten). Die Kosten rechnet die Sozialstation direkt mit der Kasse ab, Rg. über Zuzahlung würde dann direkt von der Krankenkasse kommen. Wichtig: immer sofort bei der Krankenkasse anrufen, sobald eine Erkrankung oder ein KH-Aufenthalt beginnt. Die helfen dann immer sofort weiter. Ich hoffe, ich konnte Die weiterhelfen. Viele Grüße! Sandy"

von peekaboo am 20.03.2014, 13:04



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