Hallo!
Meine Tochter ist am 20.01.2015 geboren. Ich bin derzeit in Elternzeit, werde aber ab dem 01.08.2015 in Teilzeit in der Elternzeit arbeiten gehen. Die Elternzeit endet dann am 19.01.2016.
Mein Partner möchte gerne die Partnermonate in Anspruch nehmen und diese auf drei Monate verlängern. Er bleibt dann ab dem 01.08.2015 drei Monate zu Hause, wenn ich in Teilzeit anfange.
Nun ist die Frage, welche Bezüge er denn erhält? Im Amt wurde uns die "nette" Aussage mit auf den Weg gegeben, dass wir den dritten Monat dann selbst finanzieren müssen, da er dann gar keine Bezüge mehr erhält und es zu unserem eigenen Vergnügen sei...
Bekommt er dann auch nicht die 67 % seines Gehalts?
MfG Kim
von
KimLotta
am 26.05.2015, 20:11
Antwort auf:
Partnermonate auf 3 Monate verlängern
Hallo,
Sie haben zusammen 14 Mo. EG. Davon werden 2 automatsich mit dem MG verrechnet. den rest können Sie frei verteilen. Wenn Si aber schon 12 aufgebraucht haben, kann er nur noch 2 bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2015
Antwort auf:
Partnermonate auf 3 Monate verlängern
Hallo
Nein, es stehen Euch zusammen 14 Monate zur Verfügung.
01.08. ist sehr ungünstig. Er muss schon ganze Lebensmonate nehmen, wenn er Elterngeld erhalten möchte.
Könnte dann aber natürlich 20.08.-19.10. das Elterngeld beanspruchen und hätte nur das Drumherum als Ausfall.
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2015, 20:23
Antwort auf:
Partnermonate auf 3 Monate verlängern
Würde er eh nur bekommen, wenn er 3 Monate ab 01.08. Elternzeit nimmt. Da diese Zeitspanne nur 2 Lebensmonate beinhaltet.
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2015, 20:24
Antwort auf:
Partnermonate auf 3 Monate verlängern
Verstehe ich nicht so recht. Irgendwas passt da nicht.
Elterngeldanspruch habt ihr vom 20.01.2015- 19.03.16, also 14 Monate. Aber, wenn du ab dem 01.08.2015 Teilzeit arbeitest, dann wird dieses Einkommen dem Elterngeld gegengerechnet, Du bekommst dann nur etwa 33% des Einkommens wirklich ausgezahlt. Mindestens gilt dieses du den angebrochenen Lebensmonat, also vom 20.07-19.08. Willst du das Model bis zum 19.01.2016 beibehalten, dann verbrauchst du 12 der 14 Monate welche ihr GEMEINSAM zur Verfügung habt. Weit besser wäre es gewesen den ersten Arbeitstag auf den 20.08 zu legen, und das dann der Vater ab dem Tag seine Zeit nimmt. Und wenn ihr nacheinander Elterngeld bezieht, dann kann er mehr als 3 Monate machen. Er muss aber wie gesagt, genau wie du, eben immer ganze LEBENSmonate nehmen, keine kalendarischen.
Was hast du eigentlich vor nach dem 20.01.16? Habt ihr schon einen Betreuungsplatz sicher? Weil, erfahrungsgemäß klappt das meist mit KiTa, Tagesmutter und Co erst ab August. Und Du müsstest, da deine Elternzeit dann ja endet, wieder Vollzeit arbeiten. Verlängern der Teilzeitstelle innerhalb Elternzeit kannst du nur mit Zustimmung des AG. Und wenn du vorhast dann eh Teilzeit beizubehalten, wäre eine längere Elternzeit sinniger gewesen.
Mitglied inaktiv - 26.05.2015, 21:45
Antwort auf:
Partnermonate auf 3 Monate verlängern
Danke für die antworten. Das mit den Lebensmonaten war uns nicht bekannt, aber haben wir nun auch schon heraus gefunden. Ich werde versuchen meinen ersten Tag auf den 20. zu schieben. Da ich Lehrerin bin und das eh in den Ferien ist, dürfte das kein Problem sein. &522; mein Arbeitgeber hat mir geraten Teilzeit in der elternzeit anzufangen, da wir dann länger Elterngeld bekommen. da mein Mann nicht die gesamte Restliche Zeit zu Hause bleiben möchte, würden wir ja sonst Geld "verlieren". Wir betreuen unser kind zu Hause weiter aufgeteilt auf Mama, Papa und beide Omas. Und ab August geht es dann ab in den Kindergarten. &522;
von
KimLotta
am 27.05.2015, 21:20
Antwort auf:
Partnermonate auf 3 Monate verlängern
Nee, Elterngeld bekommt man nicht länger. Ausser evtl beim Elterngeld Plus, das gilt aber für euch nicht. Da kenne ich mich aber nicht aus.
Was ihr machen könnt ist das Elterngeld halbieren, dann verlängert sich der Auszahlungszeitraum entsprechend auf 24 bzw 28 Monate wenn dein mann auch halbiert. ABER, ihr bekommt dann auch nur das halbe Elterngeld. Und wie gesagt, Dein verdienst wird, wenn du Elterngeld dann noch bekommst, eingerechnet und entsprechend beim Elterngeld abgezogen. Das "länger" bekommen kann sich wenn also höchstens auf die halbierung beziehen. Oder eben das dein mann seine Monate an deine dranhängt - dafür muss er aber eben 2 volle Lebensmonate mindestens nehmen. Dann habt ihr 14 Monate - bis zum 14ten Lebensmonate zur Verfügung, sonst nur 12 Monate bis zum 14ten Lebensmonate (wenn nur einer nimmt). Würde also nachfragen was Dein AG wirklich meint, und durchrechnen was sich eher lohnt.
Mitglied inaktiv - 28.05.2015, 17:47