Frage: Neuen Arbeitgeber informieren?

Sehr geehrte Frau Bader, vor Kurzem habe ich eine "Übernahmeabsicht" erhalten, bei der ein neuer Dienstherr mich in absehbarer Zukunft übernehmen möchte. Momentan hat der neue Arbeitgeber wohl meine Personalakte angefordert und danach laufen die Übernahmegespräche. Eigentlich war die Absicht, dass die Übernahme wesentlich schneller passiert aber ggf. geschieht diese erst zum August. Gerade befinde ich mich schon in der 12 SSW. Muss ich meinen neuen Arbeitgeber (hier habe ich jedoch noch keine schriftliche Zusage, sondern nur eine Übernahmeabsicht) informieren, dass ich schwanger bin? Oder meinen jetzigen Arbeitgeber? Leider weiß ich nicht, wie lange diese Gespräche noch andauern. Bekomme hierzu weder von meiner, noch von der neuen Behörde Info´s. So langsam werde ich nervös, dass ich dann dort ggf. anfange und mehr oder weniger direkt in Mutterschutz gehe...da muss ich ja vorher irgendwie was sagen. Oder falls ich bei meinem alten AG bleibe muss der es ja auch irgendwann wissen. Was würden Sie mir raten? Habe jetzt schon zwei Wochen abgewartet nur bald wird man ggf. den Babybauch sehen und ich möchte ungern, dass es so rauskommt. Danke für Ihre Hilfe!!

von Flugzeugfee am 27.03.2017, 11:35



Antwort auf: Neuen Arbeitgeber informieren?

Hallo, ich will es grundsätzlich immer dem aktuellen Arbeitgeber mitteilen, also dem jetzigen. In entstehen keine Nachteile, wenn Sie das nicht tun, es sei denn, dass der Arbeitgeber dann unwissentlich gegen mutterschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2017



Antwort auf: Neuen Arbeitgeber informieren?

Keine Schwangere MUSS ihre Schwangerschaft mitteilen - sie SOLL aber frühestmöglich. Wenn du es beiden Dienstherren, dem alten wie dem neuen mitteilst, dann wissen es beide und können besser kalkulieren.

Mitglied inaktiv - 27.03.2017, 15:47



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