Hallo!
Ich habe nun für ein Jahr Elterngeld bezogen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt.
Kann ich nun eine Nebentätigkeit (400E) in einem anderen Betrieb eingehen?
Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Kaddi84
am 03.02.2012, 16:34
Antwort auf:
Nebentätigkeit in Elternzeit
Hallo,
Sie müssen den AG fragen, er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2012
Antwort auf:
Nebentätigkeit in Elternzeit
Vom Elterngeld her musst Du da nichts angeben.
Dem Nebenjob muss der AG zustimmen, muss eine Ablehnung aber betrieblich begründen können
Mitglied inaktiv - 03.02.2012, 16:38