Frage: Nebentätigkeit in Elternzeit

Hallo! Ich habe nun für ein Jahr Elterngeld bezogen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Kann ich nun eine Nebentätigkeit (400E) in einem anderen Betrieb eingehen? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Vielen Dank und liebe Grüße

von Kaddi84 am 03.02.2012, 16:34



Antwort auf: Nebentätigkeit in Elternzeit

Hallo, Sie müssen den AG fragen, er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



Antwort auf: Nebentätigkeit in Elternzeit

Vom Elterngeld her musst Du da nichts angeben. Dem Nebenjob muss der AG zustimmen, muss eine Ablehnung aber betrieblich begründen können

Mitglied inaktiv - 03.02.2012, 16:38



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