Sehr geehrte Frau Bader, die Geburtstage der Kinder sind der 13.07.2011 und der 04.06.2013. Ich habe jetzt herausgefunden, dass ich bei einem "geschickten Jonglieren" mit den Zeiten 6 Jahre Elternzeit am Stück hätte herausholen können. Allerdings habe ich meine Elternzeit für den Mutterschutz von Kind 2 unterbrochen. Ich gehe somit (inzwischen, vorher hatte ich mich verrechnet) von einem Ende der EZ am 3.6.17 aus. Beantragt hatte ich fälschlicherweise bis 30.07.17. Der Arbeitgeber hat mehr als 12 Monate übertragen und geht von einem Beginn am 3.9.17 aus. Ab wann muß ich denn arbeiten und ab wann kann ich wieder arbeiten? Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre ich ab dem 4.6.17 nicht mehr wie bisher im Rahmen der Elternzeit sozialversichert, sondern müsste mich selbst versichern? Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
von Kunderella am 29.05.2017, 10:31