Hallo Frau Bader,
kurz zu meiner aktuellen Situation: ich bin bis zum 3.3.2018 in Elternzeit, arbeite aber 30 Std. bei einem anderen AG, befristet bis 15.3.2018. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 9.3.2018.
Nun meine Fragen: Wer ist für die Zahlung während des Mutterschutzes zuständig? Alter oder neuer AG, oder beide?
Meine Elternzeit würde ich dann bei meinem alten AG einreichen und wenn der neue Arbeitsvertrag ausläuft bin ich weiterhin in Elternzeit. Ist meine Auffassung richtig?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
von
ssr0909
am 12.07.2017, 14:47
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind, Teilzeit bei anderem Arbeitgeber
Hallo,
ist der neue Vertrag auf die EZ befristet? Dann endet er mit Beendigung der EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes u der alte AG zahlt MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind, Teilzeit bei anderem Arbeitgeber
Nein. Du kündigt die TZ- Arbeitsstelle zum Tag vor dem neuen Mutterschutz. Und beendet die laufende EZ bei deinem eigentlichen AG zum gleichen Tag
Damit lebt am ersten Tag des Mutterschutz es deine VZ wieder auf. Heißt du bekommst das volle Mutterschaftsgeld wie bei kind1. Sonst wäre es weniger. Dein eigentlicher AG muss gar nichts zahlen solange du in EZ bist.
EG dagegen wird dann nach dem bezahlt was du eben im entsprechenden Zeitrahmen vorher verdient hast, also nach dem tz-lohn.
Neue EZ meldest du dann wieder beim alten AG an.
Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 19:39
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind, Teilzeit bei anderem Arbeitgeber
Befristet ist meine Teilzeitbeschäftigung. Für das Mutterschaftsgeld nach der Geburt würde der alte AG aufkommen, da der Vertrag beim neuen AG dann ausgelaufen ist. Aber vor der Geburt bin ich ja bei zwei AG, nur einmal noch in Elternzeit.
von
ssr0909
am 13.07.2017, 21:08