Guten Tag Frau Bader, da ich in den letzten 12 Monaten zum größten Teil Bafög bekam und nun erst seit April (sofort generelles BV, da Job an einer Schule ist) für 34 Std in der Woche angestellt bin, würde ich ja nun nicht viel Elterngeld erhalten. Das Mutterschaftsgeld wird ja nun nicht angerechnet beim Elterngeld? Kommt für mich ein Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt in Frage? Oder geht das rechtlich durch mein generelles BV nicht? Bisher kann werder die KV noch ein Amt mir helfen. Danke für Ihre Antwort im Voraus!
von Rebekka1707 am 31.08.2016, 07:29