Guten Morgen Frau Bader,
meine Ehefrau erwartet unser 2. Kind (ET=25.05.2016).
Wir haben folgenden Sachverhalt:
Unser erstes Kind wurde am 03.12.2013 geboren, meine Frau befand sich ab circa Ende Juli 2013 im Beschäftigungsverbot.
Die Elternzeit wurde von uns vom 03.12.2013-02.12.2014 beantragt und danach jeweils um ein Jahr neu beantragt und jeweils genehmigt.
Aktuell läuft sie also bis 02.12.2016.
Der Arbeitgeber wurde nun von uns informiert, dass meine Frau erneut Schwanger ist und wir die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden (Beginn: 13.04.2016).
Nun stellen wir uns folgende Fragen:
1. Bezahlt nun auch der Arbeitgeber Mutterschaftsgeld ab 13.04.2016 oder nur die Krankenversicherung (AOK)?
2. Meine Frau hat noch eigentlich Urlaubstage aus den Jahren 2013 und eventuell 2014 (bis Beendigung des Mutterschutzes von unserem 1. Kind).
Kann dieser noch genommen werden und wie sollten wir den Urlaub am besten planen?
Vor dem Mutterschutz (13.04.2016), damit würde sich ja auch das Elterngeld erhöhen oder nach dem Mutterschutz?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Marc N.
von
Marc N.
am 26.02.2016, 08:56
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind Arbeitgeberanteil
Hallo,
1. Der AG zahlt auch seinen Anteil
2. Vor dem Mutterschutz ist ok, wenn der Ag zustimmt - er muss dann auch der vorzeitigigen Beendigung zustimmen
Nach dem Mutterschutz ist schlecht - das verschwendet MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind Arbeitgeberanteil
Der AG zahlt wie bei der ersten Schwangerschaft auch seinen Anteil zum Mutterschutz.
Der Urlaub wird das Elterngeld nicht erhöhen, das bleibt beim Mindestsatz plus 75€ bis Euer erstes Kind 1 ist.
Sie kann fragen ob er den Urlaub eher auszahlt, verpflichtet ist der AG dazu nicht. Er bleibt dann stehen bis sie irgendwann wieder arbeitet.
von
Sternenschnuppe
am 26.02.2016, 09:07
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind Arbeitgeberanteil
Danke, schonmal für den Hinweis. Wir haben allerdings nicht beenden, sondern unterbrechen beim Wechsel von der Elternzeit in den Mutterschutz geschrieben. Ist das formell falsch?
von
Marc N.
am 28.02.2016, 17:54
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld 2. Kind Arbeitgeberanteil
Ihr meldet danach ja Elternzeit für das zweite Kind.
Daher passt auch unterbrechen.
Bittet darum die übrige Zeit von Kind 1 zu übertragen bis zum 8. Geburtstag.
Für Kind 2 könnt ihr bis zu 24 Monate später nehmen.
Daher empfehle ich erst ein Jahr von Kind 2, dann den Rest von Kind 1 und dann habt ihr noch 24 Monate über .
von
Sternenschnuppe
am 28.02.2016, 19:57