Hallo, Frau Bader!
Ich hoffe sie können mir etwas weiter helfen.
Momentan befinde mich noch bis zum 29.03.16 in Elternzeit. Ab dem 29.03.15 gehe ich mit Genehmigung vom AG 20 Std. in Teilzeit arbeiten.
Nun bin ich erneut schwanger ET 06.08.15 ( Mutterschutz ab 25.06.2015). Kann mein AG mir die Teilzeit verweigern? Ich arbeite im öffentlichen Dienst.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin P.
von
katrin135
am 08.12.2014, 08:20
Antwort auf:
Muss mein AG Teilzeit in Elternzeit gewähren, trotz erneuter Schwangerschaft?
Hallo,
wenn die TZ schon genehmigt ist, kann der AG nichts machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2014
Antwort auf:
Muss mein AG Teilzeit in Elternzeit gewähren, trotz erneuter Schwangerschaft?
Nein, wenn das schon schriftlich ist , dann ist das sicher.
Solltest aber Deine aktuelle Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden, dann bekommst Du wieder das Mutterschutzgeld aus dem Vollzeitvertrag.
von
Sternenschnuppe
am 08.12.2014, 09:12