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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan noch in einer Vollzeitbeschäftigung als Zahnärztin bis Ende des Monats angestellt (zum 31.10.14 beendet) und arbeite als Minijoblerin in einer anderen Praxis (nur diesen Monat aushilfsweise)als Zahnärztin. Ab nächsten Monat werde ich dort in Vollzeit arbeiten. Der Minijob fällt also weg. Meine Frage lautet nun, ob sich im Falle einer Schwangerschaft und einem Beschäftigungsverbot im nächsten Monat die Entgeldfortzahlung bei BV auch auf den Minijob bezieht oder nur auf die Vollzeitbeschäftigung? Könnte sich also diese Minijobnebentätigkeit bei gleichem Arbeitgeber negativ auf eine Entgeldfortzahlung auswirken? Oder zählt der neue Vertrag? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Beste Grüße
hallo, Sie bekommen das, was SIe ohne BV bekämen, also VZ-Lohn Liebe Grüße NB
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