Frage: Mehrstunden in Elternzeit Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Das Thema mit den Überstunden/ Mehrstunden ist immer wieder eine nicht ganz einfach zu durchschauende Sache. Seit September arbeite ich nun in der Elternzeit 30h die Woche, also die max. Stundenanzahl. Ich habe dieses Modell gewählt, da ich gerne mehr Zeit für mein Kind haben möchte und ebenso vom Kündigungsschutz zu profitieren. Diese Woche ist es bei uns im Kindergarten nun so, dass etliche Kollegen wegen Erkrankung ausgefallen sind und eine Kollegen aus ihrem Urlaub zurückgeholt wurde ( obwohl die Möglichkeit bestanden hätte für die Leiterin beim Träger nach Aushilfen zu fragen). Nun muss auch ich mehr Stunden als die 6h Stunden täglich arbeiten und habe der Leitung aber gesagt, dass ich diese Stunden dann in der nächsten Woche abbauen muss, um die Elternzeit nicht zu gefährden. Meine Frage hierzu ist, ob das dann so richtig ist, da die Mehrstunden im gleichen Monat abgebaut werden oder damit die Elternzeit gefährdet ist? Ich habe bei der Geschäftsführung eine 30h Woche beantragt aufgeteilt von Montag bis Freitag. Oder muss ich in dieser Woche zusehen, dass ich die Stunden abbaue? Mit den Aussagen zu den "Ausgleichszeiträumen" ist eher wenig etwas anzufangen. Besondere Rücksicht auf meine Elternzeit nimmt die Leitung nicht und ich solle doch flexibler sein in der Arbeitszeitgestaltung. Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Mit freundlichen Grüßen Lenia2015

von Lenia2015 am 14.11.2016, 18:49



Antwort auf: Mehrstunden in Elternzeit Teilzeit

Hallo, gemäß § 1 Abs.6 BEEG ist ei­ne Per­son "nicht voll er­werbstätig", wenn ih­re wöchent­li­che Ar­beits­zeit 30 Wo­chen­stun­den im Durch­schnitt des Mo­nats nicht über­steigt. Also bleibt nur der Ausgleich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016



Antwort auf: Mehrstunden in Elternzeit Teilzeit

Was ich an der ganzen Sache bedenklich finde ist, dass die Leiterin keine andere Möglichkeit in Betracht gezogen hat, die Erkrankungsausfälle aufzufangen. Aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten kann man schon mal kurzzeitig Mehrstunden verlangen. Diese müssen laut ArbZG aber auch wieder in Freizeit gewährt werden. Solange du deine Überstunden zeitnah wieder abbauen kannst, solange dein Vertrag bei 30 Std bleibt, solange du keine Auszahlung erhältst, sehe ich deine Elternzeit nicht gefährdet. Allerdings kann dich die Leitung auch nicht zu Mehrstunden zwingen, wenn du das aus persönlichen Gründen nicht bewältigst, z.B. wegen des Haushalts oder oder fehlender Kinderbetreuung. Das Abfeiern in der Folgewoche ist m.E. ein guter Lösungsansatz, wenn ihr flexible Arbeitszeiten vertraglich vereinbart habt und die Überstunden im Rahmen dessen sind, was man flexibel handhaben darf.

Mitglied inaktiv - 14.11.2016, 19:26



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