Sehr geehrte Frau Bader,
laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gibt es eine Neuregelung die Elternzeit betreffend für Zwillinge ab dem 1.Juli 2015. Ich bin von 5 Jahren ausgegangen. Nun wurde mir von oben genannter Stelle gesagt es wären 6 Jahre möglich.
Wie muss der Antrag auf Elternzeit aussehen, um die maximale Dauer zu bekommen?
Meine Zwillinge sind am 01.02.2016 geboren.
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
von
Antonia0208
am 23.02.2016, 08:11
Antwort auf:
Maximale Elternzeit bei Zwillingen
Hallo,
ist denn noch kein Antrag gestellt?
Man darf pro Kind 24 Mo. flexibel gestalten. Also:
1Jahr K1,
1 Jahr K2
2 Jahre K1
2 Jahre K2
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2016
Antwort auf:
Maximale Elternzeit bei Zwillingen
Hast Du die Elternzeit noch nicht gemeldet ? Wann wäre denn der reguläre ET gewesen ?
Seit diesem Stichtag darf man bis zu 24 Monate übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.
Daher kannst Du zum Beispiel für Zwilling 1 zwei Jahre nehmen, das 3. übertragen. Danach für Zwilling 2 ein Jahr, 24 Monate übertragen.
Dann hängst Du den Rest von Zwilling 1 ran und danach von Zwilling 2.
6 Jahre komplett.
von
Sternenschnuppe
am 23.02.2016, 09:29