Guten Tag, ich brauche DRINGEND Hilfe, bin völlig verzweifelt :`( Ich habe folgendes Problem, direkt am Anfang der Schwangerschaft habe ich mich über die Elterzeit in einer Broschüre informiert, dort stand geschrieben das bei befristeten Arbeitsverhälnissen der Vertrag zum angegebenen Datum unabhängig von der Elterzeit beendet wird. Jetzt erfahre ich das es bei einer Ausbildung sonderregelungen gibt, wovon ich zufor nichts wusste. MEIN PROBLEM: In meinem Ausbildunsvertrag steht das meine Ausbildung am 31.09.2012 endet, meine Elterzeit begann am 10.04.2012 und endet am 09.04.2013, da ich nicht mehr vorhatte meine Ausbildung in den betrieb weiter zu führen und ich der Annahme war das ich zu dem Ausbildungsort nicht mehr zurück müsse bin ich umgezogen (60km entfernt vom Ausbildungsort) habe mir mit erfolg zum 01.08.2013 eine neue Lehrstelle beschafft, den Kindergartenplatz habe ich ebenfalls zum 01.08.2013 ( vorherige anmeldung nicht möglich), und habe bei den alten Arbeitgeber natürlich NICHT gekündigt da ich dachte das sich dieses durch die überschreitende Elterzeit von selbst beendet. für die Übergangszeit vom 10.04.2013-31.07.2013 habe ich mich bereits arbeitslos gemeldet. nun hab ich aber gehört und auch im Internet gelesen das sich die Ausbildungszeit um die genommene Elterzeit verlängern wird. Heist das der alte Arbeitgeber kann mich "zwingen" bei sich zu arbeiten obwohl ich weder einer verlängerung zugestimmt habe, dazu mittlerweile 60km enfernt wohne (ich habe kein kfz) und ich kein Kindegartenplatz für die Zeit habe?????????? ich BITTE um eine Antwort :(
von lil-finn am 21.02.2013, 22:35