Guten Abend, ich war im Jahre 2002 mit meiner Tochter zu einer Kinderrehe. Ich war die Begleitperson. Nun musste ich damals unbezahlt frei nehmen und habe für diese Zeit keinen Lohn erhalten. Nun habe ich gelesen, dass das Arbeitsgericht entschieden hat, dass der AG den Lohn weiterzahlen muss und sich ihn dann vom Rententräger zurückholen kann. Ist das auch noch für mich wirksam oder ist unsere Kur zu lange her. An wen soll ich mich dann wenden? An den AG oder den Rententräger? Vielen DAnk für Ihre Mühe und Antwort.
von Hoffy am 27.05.2012, 21:54