Kurzarbeit / Elternzeit - Berechnung der Förderung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurzarbeit / Elternzeit - Berechnung der Förderung

Liebe Frau Bader, mein Kind ist nun 13 Monate alt. Vor einem Monat nahm ich die zweite Hälfte Elternzeit (1. Monat 2019 / 2. Monat 2020) 18.02. bis 18.03. Ich arbeite in einem Autohaus. Auf Grund der Corona-Krise melden wir nun Kurzarbeit an 50/50. Da mein Gehalt auf Grund von Provisionen sehr schwankt und im Regelfall die letzten 3 Monate als Bemessungsgrundlage dienen, bin ich nun verunsichert. Ich erhalte 67% Unterstützung. Welche Monate dienen nun als Grundlage für die Berechnung? Vorab vielen Dank für Ihre Antwort!

von Pathau am 20.03.2020, 14:43



Antwort auf: Kurzarbeit / Elternzeit - Berechnung der Förderung

Hallo, für das EG? Die letzten 12 Mo vor der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2020



Antwort auf: Kurzarbeit / Elternzeit - Berechnung der Förderung

Die12 Monate vor der Geburt des Kindes

von misses-cat am 20.03.2020, 15:10



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