Liebe Frau Bader, mein Kind ist nun 13 Monate alt. Vor einem Monat nahm ich die zweite Hälfte Elternzeit (1. Monat 2019 / 2. Monat 2020) 18.02. bis 18.03. Ich arbeite in einem Autohaus. Auf Grund der Corona-Krise melden wir nun Kurzarbeit an 50/50. Da mein Gehalt auf Grund von Provisionen sehr schwankt und im Regelfall die letzten 3 Monate als Bemessungsgrundlage dienen, bin ich nun verunsichert. Ich erhalte 67% Unterstützung. Welche Monate dienen nun als Grundlage für die Berechnung? Vorab vielen Dank für Ihre Antwort!
von Pathau am 20.03.2020, 14:43