Danste04
Liebe Frau Dr. Bader, Ich bin vollzeit in einem Unternehmen angestellt bei dem ich mich bereits im beschäftigungsverbot befinde. Als nebenjob arbeite ich jedoch weiterhin einmal die Woche und putze Treppenhäuser. Ich habe diesen erst im Oktober angefangen und war seit Dezember Schwangerschaftsbedingt viel krank geschrieben. Mein AG im minijob hat nur 2 oder 3 Angestellte und meint daher dass er das Recht hätte mich zu kündigen. Ich hatte ihn gebeten mir ein BV auszustellen, dieses lehnt er jedoch ab da er dadurch wohl weiterhin kosten für mich hat. Er meinte er hätte sich erkundigt und allein durch meine Krankheit hätte er ein recht mich zu kündigen. Ist das wirklich alles so rechtens? Ich dachte als schwangere hätte ich da einen bestimmten Schutz? Dass ich Schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten konnte für ein paar Wochen ist ja nicht mein verschulden... Vielen Dank für eine Antwort
Hallo, auch bei einem Mini Job haben sie Rechte. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen in der Schwangerschaft nicht kündigen, es sei denn, er hat die Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt. Im übrigen geht die Krankheit im Beschäftigungsverbot vor, wenn er ihnen ein solches nicht ausspricht, sollten Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Die Kündigung ist aus dem Grund nicht zulässig. Der Grund war ja, weil der Arbeitgeber die Krankheitsausfälle nicht akzeptieren möchte. 2. Ein Beschäftigungsverbot wäre im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nachrangig. Die AU geht vor! Anders gesagt, es ist unzulässig, mit einem BV eine AU aushebeln zu wollen. 3. Treppenhäuser zu putzen ist nicht generell als eine gefährdende Tätigkeit anzusehen. Der AG hat auch die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und mögliche Gefährdungen auszuschließen. 4 Bei Problemen wende dich an die Gewerbeaufsicht.
Danste04
Danke für die schnelle Antwort! Die Größe der Firma bzw die Anzahl der Mitarbeiter hat also nichts damit zu tun ob eine Kündigung zulässig ist oder nicht? Und in welchen Fällen würde es so eine Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt geben? Also was müsste da vorliegen? Werde mich jedenfalls am Montag gleich mal dorthin wenden...
Mitglied inaktiv
Eine Schwangere kann - unabhängig von der Betriebsgröße - ausnahmsweise bei Insolvenz, Betriebsschließung, Teilschließung oder bei schwerem Vertrauensbruch über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz gekündigt werden. Aber nur in diesen Fällen. Du hast aber auch einen Denkfehler: eine Schwangere kann man auch nicht über ein Beschäftigungsverbot "kündigen", indem man die Lohnkosten der Krankenkasse aufbürdet. Jemand kündigen zu wollen, jemand loswerden zu wollen ist ausdrücklich KEIN Grund für ein BV.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader. Heute erhielte ich eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Dass diese nicht rechtens ist, aufgrund meiner Schwangerschaft weiß ich. Ich bin mit Zwillingen in der 19 Woche schwanger und meine Arbeitgeberin war von Anfang an darüber informiert. Jetzt möchte ich diese Kündigung aber nicht annehmen und ein Widerspruch einlegen ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich bin seit dem 01.12.2017 in Vollzeit als Verwaltungskraft in einem großen Betrieb angestellt. Bin dann ein Jahr später für 2 Jahre in Elternzeit und wollte nun in Teilzeit zurückkehren. Der Antrag wurde abgelehnt, da meine Stelle zu komplex und nichts anderes für mich frei wäre. Dann würde mir die Künd ...
Momentan schwanger, im betrieblichen BV, in 2 Tagen im Mutterschutz danach in Elternzeit, die noch nicht angegeben ist, mache ich nach Geburt. Mir ist jetzt vor 2 Tagen ein nicht bösartiger Fehler unterlaufen bin leichtsinnig mit Personalrabatt innerhalb des Familienkreises umgegangen, der normal zur fristlosen führen kann. Kann der AG die Entsch ...
Hallo, Ich bin leider während der Probezeit schwer und Langzeit erkrankt und hatte heute ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ich habe ihm heute mitgeteilt dass ich schwanger bin und er hat mir aufgrund der Krankheit eine Kündigung während der Probezeit vorgelegt. Geht das? Danke im voraus
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? ...
Hallo habe am 12 die Kündigung in der Probezeit erhalten da Urlaubstage etc zum 28.10. So nun habe ich das Problem das ich heute herausgefunden habe das ich ungeplant schwanger bin.Es ist ein riesiger Schock für mich da ich heute ein Kennenlernen mit einem zukünftigen Betreuungskind habe Nun meinte ein Freund das die Kündigung nicht mehr gilt ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber droht mir mit Kündigung, trotzdem ich schwanger bin. Laut ihn ist ein Grund dafür, dass ich ihm mein Krankenschein nicht abgeschickt hat. Meine Geschichte in kurz: seit mittel September hat mein Arbeitgeber keine Tätigkeit für mich mehr. So ich war zu Hause. Er hat mir nicht beantwortet, ob ich mich in Ar ...
Guten Tag Frau Bäder, vor 5 Tagen wurde mir gekündigt. Ich habe heute positiv getestet und werde schnellstmöglich zum Arzt gehen um die Schwsngerschadt zu bestätigen. Wie habe ich mich zu verhalten? "Alten" Arbeitgeber informieren /schriftliche Bestätigung geben? Die Kündigung sollte zurückgezogen werden, stimmt das? Danke
Guten Tag, zu meiner Ausgangslage. Seid einem Jahr bin ich bei meinem AG angestellt, Anfang Juni habe ich Ihm meine Schwangerschaft mitgeteilt. Es hat rund 4 Wochen gedauert bis die Richtlinien zum arbeiten angepasst worden sind. Da ich unter Migräne leide auch in der Schwangerschaft war ich leider des öfteren krankgeschrieben. in mein ...
Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin ein wenig verzweifelt da ich anfang Oktober eine Kündigung des AG erhalten habe. Am selbigen Tag, habe ich den AG über meine schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, welche mir dann schriftlich mitteilten wie das weitere Prozedere ist. (Berufsverbot, elternzeit, etc.) Sie haben mich in dem Glauben gelassen die Kündig ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?