Frage: Kündigung während Elternzeit

Hallo, ich befinde mich bis Ende Mai noch in der Elternzeit (3 Jahre). Nun möchte ich gerne wieder arbeiten, jedoch bei meinem alten Arbeitgeber kündigen, da der Arbeitsweg einfach zu weit ist. Normalerweise habe ich 4 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist ( dann wäre ja erst frühestens zum 1.1.15 eine neue Stelle möglich), nun lese ich im Internet mal von gegenseitigem Einvernehmen, daß man gar keine Frist einhalten muss, mal von 3 Monaten Kündigungsfrist. Was wäre denn in meinem Fall vorgeschrieben? Ich möchte so schnell wie möglich wieder anfangen. Herzlichen Dank

von Ermali am 08.11.2014, 22:02



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit

Hallo, die Kü-Frist zum Ende der EZ ist 3 Mo. schriftlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2014



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