JuliaZ77
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im eigenen Betrieb (Betrieb meines Mannes) angestellt und habe seit Beginn der SS BV. Nun wird der Betrieb gerade übernommen und im Übernahmevertrag wurde leider festgehalten, dass mein Vertrag zwar übernommen wird, aber dass alle dem Betrieb dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen sind. Das beträfe also das Geld das im Mutterschutz zu zahlen wäre. Nun möchte mein Mann, dass ich dann zum Beginn des Mutterschutzes kündige, da wir ja nicht nur kein Geld bekommen würden, sondern auch noch die Sozialabgaben selbst tragen müssten. Meine Fragen: 1. Ist diese Regelung im Übernahmevertrag überhaupt rechtlich möglich? 2. Gibt es andere Lösungen als die, die wir bis jetzt sehen? (Nicht kündigen und draufzahlen oder eben kündigen) 3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Kündigung? Wie sind dann beide Arbeitslos. Ich aus einem 7 Monate alten Arbeitsverhältnis, mein Mann aus der Selbstständigkeit. Haben wir überhaupt Anspruch auf ALG?
Hallo, halte ich für problematisch. Entweder der neue AG übernimmt Sie oder nicht. Im übrigen bekommt der Betrieb das MG doch von der KK wieder. Wenn Sie kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf ArbGeld 1, da Sie ja keine 12 Mo. gerabeitet haben. Er auch nicht,, denn er hat ja nicht in die ArbVersicherung eingezahlt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dem Betrieb entstehen doch keine Kosten. Die werden von der Krankenkasse übernommen. Ob er ALG1 bekommen kann wisst nur ihr. Soweit ich weiss können auch selbstständige freiwillig einzahlen und haben dann Anspruch. Du bekommst keines, weil Du keine 12 Monate voll hast und mit Baby wohl vorerst nicht arbeiten willst. Problem wird dann die Krankenversicherung, ohne AG ist die selbst zu bezahlen. Nur wovon? Wie ist er versichert? Schreibt er schon Bewerbungen? Wenn er angsstellt ist, dann könnte er sich gesetzlich versichern und Du bei ihm. Eventuell läuft das alles auf Hartz4 hinaus.
JuliaZ77
Bis zum Mutterschutz entstehen dem Betrieb keine Kosten, das ist richtig. Allerdings zahlt die KK im Mutterschutz nur noch 390 Euro. Die Differenz zum vollen Gehalt zahlt der AG. Außerdem trägt er die Sozialabgaben. Das für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt. Heißt die Differenz zwischen Brutto und Netto müsste ich bezahlen und würde ja nur die 390 Euro bekommen. Dafür könnte ich den Vertrag bis zum Ende der Elternzeit einfach weiter laufen lassen - was ja sicher krankenversicherungstechnisch auch besser wäre. So wäre ich ja noch angestellt und mein Mann müsste doch theoretisch zu mir in die Familienversicherung können. Leider kenne ich mich damit nicht weiter aus und kann auch nicht abschätzen was im Endeffekt die günstigste Variante ist...
JuliaZ77
Ach so, und natürlich hat mein Mann nicht vor arbeitslos zu bleiben. Die Übernahme mit allen Beteiligten und Verträgen ließ bisher nicht viel Zeit für Bewerbungen, da bis gestern nicht mal feststand zu wann das Ganze genau erfolgt. Aber über das WE wird er jetzt Bewerbungen schreiben... Aber trotzdem weiß man ja nie wie schnell das dann geht und ganz ehrlich waren wir in letzter Zeit nicht unbedingt mit Glück gesegnet...
Sternenschnuppe
Recht kompliziert bei Euch. Mal schauen was Frau Bader sagt, aber das ist eher Arbeitsrecht und Vertragsrecht als Fanilienrecht Gibt es denn noch mehr Mitarbeiter ? Wieso 390€ Durch die Umlage 2 bekommt der AG eigentlich die gesamten Lohnkosten wieder. Auch im Mutterschutz.
Mitglied inaktiv
Den Vertrag würde ich nicht unterschreiben bzw ich hoffe stark ihr habt das so nicht angenommen. Dem Käufer entstehen keinerlei Nachteile oder Kosten, für euch wird es aber megakompliziert. Es ist richtig, das der AG die Differenenz zwischen dem was die KK zahlt und dem was sonst an Gehalt gezahlt wird erst einmal zahlt. Er bekommt es aber eben über die Umlage wieder - endlich zahlt der AG also nichts. Fraglich ist aber, ob die KK mitspielt wenn Du bei deinem Mann als "Angestellte" beschäftigt bist obwohl die Firma nicht mehr ins einem Besitz ist und er ja selbst arbeitslos ist. Du solltest genau wie alle anderen Angestellte "übernommen" werden. Auch damit Dir eben neben Mutterschaftsgeld auch Elternzeit zusteht. Und du damit auch krankenversichert bist. nach der Elternzeit macht ihr dann mit dem neunen Firmenbesitzer einen Aufhebungsvertrag. Er holt sich die Kosten für BV und Mutterschaftsgeld über die Umlage wieder, in der Elternzeit hat er eh keine Kosten mit dir und nach der Elternzeit ist das Arbeitsverhältnis dann beendet so das ihr alle "sauber" herausgeht. Fraglich ist nur ob man das jetzt so schon vertraglich festhalten kann. ALG1 für deinen Mann gibt es eh nur wenn er sich entsprechend rechtzeitig gemeldet hat, sonst gibt es eh eine Sperre. Zudem ist es wie gesagt fraglich ob er überhaupt arbeitslos sein kann wenn er eine Angestellte hat - nämlich Dich. Hartz4 dürfte auch wegfallen da es ja sicherlich auch einen Kaufpreis für die Firma gibt und die Frage ist ob es dann noch innerhalb der grenzen für das erlaubte Vermögen fällt. Aber das echt nur meine Einschätzung der Lage als Laie. ich hoffe stark ihr seit anwaltlich vertreten bei der ganzen Firmenübergabe. Dann sollte der Anwalt das auch mal ganz genau herausfinden wie das so klappen soll.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe noch 10 Wochen bis zum Mutterschutz. Nun bin ich krank geschrieben und darf vor der Geburt aufgrund einer Schwangerschaftbedingten Erkrankung nicht mehr arbeiten. Das heißt ich werde 4,5 Wochen Krankengeld beziehen und dann in Mutterschutz gehen. Wie wirkt sich das auf Mutterschafts- und Elterngeld au ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21. Woche Schwanger. Entbindungstermin ist der 13.03.2024. Ab dem 30.01.2024 bin ich im Mutterschutz. Seit dem 18.08.2023 habe ich ein ärztliches Attest für ein Beschäftigungsverbot das jede Tätigkeit umfasst. Ich bekomme derzeit Mutterschutzlohn. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft am 11.01.2024 aus. ...
Hallo, Wie sieht es denn mit Urlaub vor dem Mitterschutz aus ? Ich habe mal gelesen das Ich meinen vollen Urlaubsanspruch vor dem MS nehmen darf , oder ist das falsch ? Bei meiner Tochter 2018 hat mein AG mir erst alle Urlaubstage gegeben und mich dann erst ins BV geschickt. Aktuell bekomme Ich bei meinem neuem AG kein BV und mein Arzt stellt ...
Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto ...
Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und werde ca. 1,5 Monate bevor mein Mutterschutz (20.9.) beginnt von Berlin nach Bayern umziehen. Aufgrund des Umzuges werde ich von meiner Arbeitgeberin, bei der ich seit 5 Jahren arbeite gekündigt. Ich arbeite momentan Teilzeit als Werkstudentin. Was kann ich tun um Mutterschutzgeld und Elterngeld zu bekomm ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit