Hallo liebe Frau Bader, Ich habe noch bis 6.1.2015 elternzeit. Da ich danach nicht wieder zurück möchte an meinen Arbeitsplatz, weil dieser zu weit von meinem Wohnort weg ist und ich noch keinen Betreuungsplatz habe, möchte ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem Chef machen. Laut letztem Lohnzettel habe ich noch Anspruch auf knapp 46 Urlaubstage. Können Sie mir sagen ob man den Aufhebungsvertrag dann auf die Zeit nach dem Urlaubsanspruch macht. Oder verfällt der Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag? Auszahlen wollte ich ihn mir eigentlich nicht lassen. Wenn Sie nicht helfen können, würden Sie mir dann sagen wohin ich mich mit solchen Fragen wenden könnte? Vielen lieben Dank und liebe Grüsse
von Kathy14 am 02.12.2014, 21:28