Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung durch mich in Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung durch mich in Elterzeit

Eima

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Hallo Frau Bader, eine weitere Frage. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, mich aber nach 1 Jahr doch entscheide wieder zu arbeiten, aber in einer anderen Firma , kann ich dann einfach kündigen? Oder kann mir da ein Strick draus gedreht werden, weil ich 2 Jahre angegeben habe? Unter 30 Std könnte ich ja jederzeit in einer anderen Firma beginnen oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, mit Frist 3 Mo zum ende der EZ u in der Zeit mit den vertraglichen bzw gesetzlichen Fristen. Ansonsten können Sie mit Zustimmungd es Ag auch bis zu 30 Std/ Wo bei einem anderen AG arbeiten Liebe Grüße NB


Eima

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Vielen Dank!!!


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