Hallo Frau Bader,
Ich hab ein Problem mit der KK.
seit 1.10.2016 bin ich nicht mehr in Elternzeit.
da mein Freund zu viel verdient bekomme ich keine Hilfe vom Staat.
nun müsste ich meinen Beitrag selbst zahlen. Da ich das nicht kann ( bekomm nur uvg und Kindergeld fürs erste Kind) hab ich mir jetzt ein Job auf 451 Euro gesucht damit ich und die Kids versichert sind.
mein Chef hat mich ab 4.11 2016 angemeldet. Die erste Kollegin von der KK meinte das ich Oktober nun nicht zahlen müsste da ich Arbeit hab.
nun hab ich aber einen Brief bekommen das ich den Oktober Beitrag zahlen muss da ich 4 Tage drüber bin mit der Anmeldung und der überbrückungszeit?
Ist das wirklich rechtens?? Ich mein das sind 4 Tage!! Ich musste mir Arbeit suchen obwohl meine kleine noch nicht in die Krippe geht und nun macht sich die KK wegen 3-4 Tagen ins Hemd? Sorry die Ausdrucks Weise aber so was macht mich echt wütend. Sie bekommen doch vom Arbeitgeber für November trotzdem Geld!
Lg
von
eimo06
am 15.01.2017, 12:27
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krankenkasse
Hallo,
ist nicht wirklich mein Schwerpunkt.
Aber ab dem 4. zahlt doch der Ag - dann bekommt die KK den Beitrag doppelt? Warum müssen Sie nicht nur die vier Tage zahlen?
Wie gesagt, so auf Anhieb fällt mir da auch nichts ein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
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krankenkasse
Wenn du im Oktober nicht angemeldet warst und keine Beträge abgeführt wurden, dann musst du selbstverständlich selber zahlen.
Du sagst, dass du erst ab 4.11. angemeldet warst. Hast du davor schwarz gearbeitet?
Solche Dinge muss man im Voraus kalkulieren und regeln, hinterher ist es immer schwieriger. Es muss dir doch klar gewesen sein, dass nach Ablauf der Elterzeit die KV endet und du dann logischerweise Beiträge abführen musst, da du ja auch Leistungen aus der KV in Anspruch nehmen möchtest.
Mitglied inaktiv - 15.01.2017, 12:33
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Du schreibst es ja selbst die Überbrückungiszeit sind 4 Wochen, da bist Du drüber. Irgendwo ist ja die Grenze.
Arbeit suchen hättest Du nicht gemusst, wenn Dein Freund so viel verdient, dann hättet ihr das zahlen können, oder heiraten und dann familienversichern.
Etliche heiraten aus wirtschaftlichen Gründen, wir haben es deswegen damals auch vorgezogen.
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2017, 12:38
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krankenkasse
Ja die KK wusste es aber und hat gesagt ich muss den Oktober nicht zahlen da ich ja Arbeit gefunden hab!
Wie gesagt mein zweites Kind ist noch daheim wie sollte ich mir da arbeit suchen, kann es ja nicht mit nehmen. Und nein hab auch nicht schwarz vorher gearbeitet, hatte vorher keine Arbeit!
Das mit der Familien Versicherung über mein Freund geht nicht da er über den Bund versichert ist .
von
eimo06
am 15.01.2017, 15:25
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Aber die KK hat doch im Nachhinein keinen Fehler gemacht, wenn die neue Arbeit erst am Freitag 4.11. begann. Dann zahlst du den einen Monat rückwirkend als Selbstzahler nach, das ist ein ganz normaler Vorgang.
Mitglied inaktiv - 15.01.2017, 16:09
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Wäre die Arbeit am 1.11 los gegangen hätte ich nichts zurück zahlen brauchen.
von
eimo06
am 15.01.2017, 18:27
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Deine Arbeit hat aber erst später begonnen - dein Problem, nicht das der Krankenkasse. Dein Freund hat gut Geld, ihr könnt euch das leisten.
Mitglied inaktiv - 15.01.2017, 18:29
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Dann stellt sich die Frage warum Dein neuer AG dich nicht rückwirkend eingestellt hat. Hätte er nämlich gekonnt. Nur hätte er dann auch entsprechend zahlen müssen ab dem 1.11.
Und ja, das habe ich durchaus in der Vergangenheit schon erlebt. gerade dann wenn zB im Vorfeld Tage zur Probe gearbeitet wurde.
Mitglied inaktiv - 15.01.2017, 18:30
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Ja es gibt aber halt eine Grenze von vier Wochen, die hast du überschritten und musst somit bezahlen
von
sterntaler82
am 15.01.2017, 18:47
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krankenkasse
Umstellung Erziehungsgeld (Gutverdiener bekamen nix ) auf Elterngeld (Gutverdiener bekommen bis 1800€ pro Monat 12x)
Da waren Minuten entscheidend, Hebammen wurden versucht zu bestechen, Wehenhemmer gedealt und und und...
Will sagen: Fristen sind Fristen, die sind nun einmal fest und haben nix mit anstellen zu tun sondern mit GleIchbehandlung ab einem Zeitpunkt.
Und bei Dir ist es "nur" 1x der Kassenbeitrag
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2017, 22:16
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.. da hat sie komplett nicht gearbeitet und niemand hat KK Beiträge bezahlt.
Mitglied inaktiv - 16.01.2017, 10:14
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Nein. Sie hat doch ab dem 04.11. gearbeitet.
Oder?
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
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krankenkasse
Richtig ich hab ab dem 4.11 gearbeitet und ab da bin ich gemeldet. Die kk sagte beim ersten mal das ich den Oktober nicht zahlen brauch da es dann ein überbrücksmonat wäre. Und nun sagen se ich muss den doch zahlen. Kann doch nichts dafür das der 1.11 ein Freitag war und ich zum Montag eingestellt wurde. Und die KK bekommt ja für November ihren Beitrag von meinem Chef und ich hab ja auch Abzüge also ist der Oktober ja ausgeglichen da ja gesagt wurde es wäre uberbrückung und da müsste ich den nicht zahlen.
von
eimo06
am 16.01.2017, 10:44
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krankenkasse
Der 1.11.2016 war ein Dienstag, der 4.11. war ein Freitag. Deine Angaben stimmen nicht.
Die KK kann doch auch nichts dafür, wenn du nicht zum 1.11. anfängst.
Mitglied inaktiv - 16.01.2017, 10:48
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krankenkasse
Es geht hier offenbar um die Nachversicherungspflicht: wenn zwischen Ende der ersten und Beginn der nächsten Versicherung (z.B. Jobwechsel) lediglich ein Monat liegt ist man für diesen beitragsfrei versichert, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Die Arbeitsaufnahme geschah aber erst mehr als einen Monat nach Ende der Versicherung, somit ist dieser (vergangene) Monat beitragspflichtig.
Und nein, die Krankenkasse "macht sich nicht wegen ein paar Tagen ins Hemd", sondern befolgt lediglich Gesetze. Sie hat hier auch keinen Ermessensspielraum.
Ganz einfach wäre es gewesen, den neuen Arbeitsvertrag am 1.11. zu starten.
von
Andrea6
am 16.01.2017, 15:50